Verwaltungsgericht AugsburgHausanschrift
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VG Augsburg 7. Kammer, Beschluss vom 29.07.2014, Au 7 S 14.877
Rundfunkbeitrag;
Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens gering:
keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung
keine unbillige Härte wegen geringer Höhe des Rundfunkbeitrags und Befreiungsmöglichkeiten
Text des Beschlusses:http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE140015036&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspointAuszug:
9
….......
Zur Begründung von Klage und Eilantrag wurde im Wesentlichen ausgeführt, der 71-jährige Antragsteller sei
100% schwerbehindert mit Zeichen RF. Da er aufgrund seiner Schwerhörigkeit weder Fernseher noch Radio nutze, solle er für etwas zahlen, das er nicht verwende.....