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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung trotz Widerspruch  (Gelesen 2543 mal)

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  • Beiträge: 1
Vollstreckungsankündigung trotz Widerspruch
Autor: 18. September 2014, 14:32
Hallo Forum

Person A hat auch mit dem Beitragsservice ein Problem. Person A ist seit 2009 HARTZ IV hat auch immer brav die Befreiungsanträge geschickt. Ging immer durch . Hat es per Fax und dann per normaler Post geschickt. Angeblich sind 2011 nun die Originale nicht angekommen und seither wollen die Geld von A. Mittlerweile über 400 Euro.
Person A hatte fristwahrend immer Widerspruch eingelegt, aber nie einen entsprechenden Bescheid erhalten.

Nun kam wieder mal eine Vollstreckungsankündigung.

Wie sollte sich Person A verhalten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2014, 21:44 von Bürger«

  • Beiträge: 710
Kann Person A nicht nachweisen, dass sie die Anträge geschickt hat? Können die nachweisen, dass die nichts haben? Schon mal bei der GEZ angerufen und nachgefragt? Kann Person A die Anträge nachreichen, denn wenn A sie nachreichen kann, sollte alles okay sein, dann aber per Einschreiben. Die Ankündigung kann man dann beiseite legen, denk ich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2014, 21:51 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 72
Schnellhilfe (da wenig Zeit):
Hast Du bereits die Suchfunktion mit dem Begriff 'Vollstreckung' genutzt?
Es fördert hier so einiges an Informationen zu Tage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2014, 21:46 von Bürger«
Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

 
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