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Autor Thema: Antrag auf "AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG" nachträglich möglich?  (Gelesen 2701 mal)

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  • Beiträge: 8
Hallo, Person X hat vor einiger Zeit einen Wiederspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt. Dabei hat die Person allerdings keinen  Antrag auf "AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG" gestellt. Sollte Person X das zügig nachholen? Person X ist etwas unsicher ob der Androhung der Vollstreckung. Außerdem hat Person X einen neuen Festsetzungsbescheid bekommen. Muss Diesem extra wiedersprochen werden?

gruß ehorn


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Vorab:
Gegen jeden einzelnen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID = Verwaltungsakt müssten gemäß der beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung bei Bedarf die dort angegebenen Rechtsmittel eingelegt werden.


Zum nachträglichen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung":
Es gibt keinen erkennbaren Grund, weshalb Person X nicht auch nachträglich einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellen können sollte.

Es gibt bei Anträgen auf "Aussetzung der Vollziehung" ohnehin keine erkennbare Systematik.
Sie werden von den Landesrundfunkanstalten entweder
- bewilligt
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden ;)

"Versuch macht kluch" ;)

Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049

Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
Zitat
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben, wie mich deucht... ;)
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046


Spätestens ab laufendem Klageverfahren ist die Entscheidung oder Nicht-Entscheidung aber ohnehin kaum noch relevant, da bei laufendem Verfahren üblicherweise die Mahnmaßnamen bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt werden... ;)


Da hiermit das Anliegen erschöpfend beantwortet zu sein scheint, die weiteren diesbezüglichen Infos im Forum ausgiebig vorhanden sind und um hier keinen "Wildwuchs" zu generieren, der durch Mehrfachdiskussion der gleichen Themen die Übersicht des Forums nur gefährden würde, bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis & Mitwirken.


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