Es macht ungemein Hoffnung, wenn Verwaltungsgerichte im Sinne des Bürgers,
aber vor allem im Sinne der Vernunft entscheiden. Das mag auch daran liegen, dass die Verwaltungsgerichte als "Untergerichte" näher am Puls der Zeit sind, eher praktische denken als zu juristisch. Sobald es um obergerichtliche oder höchstrichterliche Urteile geht, kommen die "Theoretiker" zum Zuge. Es bleibt abzuwarten, wie letzendlich das Bundesverwaltungsgericht oder sogar das Bundesverfassungsgericht entscheiden werden. Besser wäre es jedoch, wenn der Gesetzgeber dem Spuk ein Ende bereiten würde. Die Intention und die Realität gehen voll aneinander vorbei.
Was mich am dem Urteile etwas stutzt ist die Entscheidung, dass für gewerblich/beruflich genutzte Geräte in Wohnungen eine Zweitgeärtefreiheit gelten soll, wenn schon für private Geärte gezahlt wird. Dies Sichtweise des Gerichts ist ja schon mehr als bürgerfreundlich.
(3) 1 Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.
2 Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Nach meiner Auffassung würde diese Zweitgerätefreiheit für Internet-Rechner nur in Büro/Arbeitsräumen gelten. Leider habe ich keinen Gesetzeskommentar zum Rundfunkrecht greifbar. Hier könnte man die Entscheidung besser nachlesen bzw. die
derzeitige Rechtslage nachlesen.
Das OVG in Koblenz rudert hier ja auch zurück. Das ganze zeigt, dass Urteile von Verwaltungsgerichten bei der Argumentation stets mit Vorsicht zu behandeln sind.