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Autor Thema: Erfolgsaussichten einer Klage einer sehr, sehr großen Gruppe fiktiver Personen  (Gelesen 1468 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo wertes GEZBoykott-Forum,

die Deutschen sind sehr politikhörige und untertänige Menschen oder? Ich möchte trotzdem einmal aus rechtswissenschaftlichem Interesse folgende Frage stellen.

ich würde gerne wissen wie hoch hier im Forum die juristischen Erfolgsaussichten in folgendem Fall eingeschätzt werden:

Nehmen wir an derzeit gibt es eine sehr große Gruppe fiktiver Personen.. einige 100000 vielleicht die in Deutschland in den nächsten Tagen eine Mahnung erhalten, in der ihnen die Zwangsvollstreckung angedroht wird, weil sie den Rundfunkbeitrag seit 1.1.2013 nicht gezahlt haben.

Nehmen wir weiterhin an einige 10000 dieser Menschen entschließen sich zu einem gemeinsamen Widerspruch und einer Klage, mit Berufung auf bürgerliches Recht eine unbestellte Leistung nicht zu bezahlen.

Wie hoch schätzt ihr ihre Erfolgsaussichten ein, wenn über diese Klage vielleicht sogar medienwirksam von privaten Fernsehanstalten im Fernsehen berichtet wird?

Viele Grüße!


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Nehmen wir weiterhin an einige 10000 dieser Menschen entschließen sich zu einem gemeinsamen Widerspruch und einer Klage, mit Berufung auf bürgerliches Recht eine unbestellte Leistung nicht zu bezahlen.
Meine Meinung: Erfolgsaussicht = 0,0000000
fiktive Begründung nach meinem Wissenstand:
1. Sammleklage (richtigerweise: Klagehäufung) geht im Verwaltungsrecht nicht. Jeder einzelne müsste wohl Klage einreichen. Über diese könnte dann aber ggf., unter bestimmten Vorraussetzungen, Zusammengefasst geurteilt werden. (korrigiert mich, falls ich falsch liege)
2. der Klagegrund greift nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2014, 03:44 von Bürger«
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

 
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