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Autor Thema: Klagen gegen den NDR aus Schleswig-Holstein  (Gelesen 3041 mal)

  • Beiträge: 13
Klagen gegen den NDR aus Schleswig-Holstein
Autor: 05. Oktober 2014, 11:08
Hallo Alle zusammen,

dieser Beitrag richtet sich an Alle in SCHLESWIG-HOLSTEIN die bereits einen negativen Widerspruchsbescheid vom NDR erhalten haben und nun dagegen klagen wollen
ODER
bereits eine Klage am Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht haben, ohne dass über die Klage schon vom Gericht verhandelt worden ist.

Ich bin auch Teilnehmer beim Runden Tisch in Hamburg (nächster Termin 23.10.), einige haben den Termin beim Rechtsanwalt Thorsten Bölck am 29.09. wahrgenommen und ich habe mich bereit erklärt für den Bereich Schleswig-Holstein diese Maßnahme hier anzusprechen damit der Koordinationsaufwand für den einzelnen nicht zu groß wird.

Sollte jemand auf seinen Widerspruch keinen Widerspruchsbescheid erhalten haben, sondern eine Vollstreckungsankündigung, kann dagegen selbst Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragen.
Hat die Rundfunkanstalt es versäumt, den Widerspruch innerhalb von drei Monaten zu bescheiden, obwohl er nachweislich dort fristgerecht eingegangen ist, wird die Rundfunkanstalt voraussichtlich kurzfristig den Bescheid erlassen.
Nach Zugang eines negativen Widerspruchsbescheides muss dann innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden, damit der Bescheid nicht Rechtskraft erlangt und die Pfändung eingeleitet werden kann.
Wichtig ist, innerhalb eines Monats nach Zugang des negativen Widerspruchsbescheides Klage beim Gericht einzureichen. Das kann man selber machen - eine ausführliche Begründung der Klage sollte später nachgereicht werden. Wichtig ist die Einhaltung der Frist. Bei welchem VG Klage eingereicht werden kann, steht im Widerspruchsbescheid. Dort ist auf der letzten Seite unter Rechtsbehelfsbelehrung das Verfahren beschrieben.

Sollte jemand wider erwartend NUR die normalen Antwortschreiben des Beitragsservices auf seinen Widerspruch zum Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten haben, ohne das es ein negativer Widerspruchsbescheid mit Nennung des zuständigen Verwaltungsgerichtes ist, so sollte man diesen spätestens dann mit Fristsetzung (+90 Tage) explizit beim Beitragsservices einfordern. Da der Beitragsservice offensichtlich seiner Informationspflicht nicht nachkommt.
Damit wird der Druck auf den Beitragsservice, und damit natürlich auch auf den öffentlich Rechtlichen Rundfunk, aktiv erhöht.

Der Antrag in der Klage kann einfach darauf lauten, den Beitragsbescheid der Rundfunkanstalt aufzuheben, weil man die Erhebung für nicht verfassungsgemäß hält. Einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter sollte man im weiteren Schriftverlauf nicht zustimmen, weil die Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung hat.

Die ausführliche Klagebegründung sollte der juristische Laie nicht im Alleingang selbst schreiben. Auch wenn es in der 1.Instanz vor dem Verwaltungsgericht grundsätzlich keinen Anwaltszwang gibt, ist dennoch anzuraten einen fachlich kompetenten Rechtsanwalt mit diesen Dingen zu beauftragen.

Rechtsanwalt Thorsten Bölck ist der Verfasser des Aufsatzes "Der Rundfunkbeitrag - eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe" und bereits mit einem Verfahren in Rheinland-Pfalz beauftragt.

Um Kosten für jeden einzelnen zu senken, ist es sinnvoll, Rechtsanwalt Bölck von mehreren Klägern zu beauftragen, so dass das Stundenhonorar pro Kläger möglichst günstig ausfällt. Je nach dem wie viele Kläger gefunden werden kann das Honorar nach Stundensatz inklusive MwSt unter 500€ für den einzelnen liegen.

Am Besten wäre es, wenn die Klagewilligen einen gemeinsamen Besprechungstermin hierzu in der Kanzlei in Norderstedt bei Hamburg wahrnehmen.

Bitte sendet mir eine PM, wer grundsätzlich in der Lage ist und ernstes Interesse an einer Klage, oder auch schon Eine beim VG Schleswig eingereicht hat.


Viele Grüße
AktivistXY_ungelöst


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Leider muss ich nun weitere konkrete Schritte einleiten.

Da bisher keine PM's bei mir eingegangen sind, gehe ich davon aus das es kein Interesse daran gibt.
Das Angebot ist damit hinfällig.

Viele Grüße
AktivistXY_ungelöst


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