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Autor Thema: Der erste Widerspruchsbescheid (natürlich als Ablehnung)  (Gelesen 2700 mal)

a
  • Beiträge: 338
Habe heute meinen 5-Seitigen Widerspruchsbescheid bekommen. Seite 1 mit der Überschrift "Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg" ist unten mit "-2-". Die letzte Seite mit ausschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung hat keine Seitenzahl drauf, ist quasi ein loses Beiblatt. Dafür ist das Schreiben mit zwei echte Unterschriften mit blauer Kugelschreiberfarbe (auf Seite 4, die als "-5-" bezeichnet wird).

Ich werde es später noch anonymisiert einscannen, dazu fehlt mir aber momentan die Zeit. Die faseln etwas von meiner Abmeldung aus 2012 und der entstandenen Gutschrift wegen der Abmeldung und gehen direkt zusammen mit der Gutschrift und dem Zwangsbeitrag zu dem Gelaber mit "Beitragsschuldner"-Gefasel über. Da ich bereits im Dezember für das ganze Jahr 2013 bezahlt habe (Die familiären Umstände habe ich hier kürzlich mal erwähnt.), ist mein Schuldenkonto vom Beitragsservice bis einschließlich 12.2013 ausgeglichen heißt es. Auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sind die (wahrscheinlich wegen der bereits erfolgten Zahlung) eingegangen: "Die Vollziehung des angefochtenen Bescheids setzen wir bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens aus."

Ansonsten ist es das typische Bla bla mit "Verfassungswidrigkeit wird nicht erkannt" und solchen Standardschwachsinn, den man hier im Forum schon hundert Mal gelesen hat.

Ich werde aber trotzdem klagen und mein Geld zurückverlangen.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"

Ansonsten ist es das typische Bla bla mit "Verfassungswidrigkeit wird nicht erkannt" und solchen Standardschwachsinn, den man hier im Forum schon hundert Mal gelesen hat.

Hiermit stellt sich für mich die Frage , ob man einen solch sinnfreien Widerspruchsbescheid eigentlich als solchen akzeptieren muss.
Wenn darin nicht in akzeptabler Weise auf die geäußerten Bedenken und schwer widerlegbaren Argumente eingegangen wird , kann man sich dann nicht darauf berufen , dass das Anliegen nicht mit der nötigen Sorgfalt und zudem von offensichtlich nicht kompetenten Personen bearbeitet worden ist. 
Wenn selbst im Widerspruchsbescheid die als geistig unterbelichtet bekannten Textbausteine als Begründung herhalten sollen , darf man sich doch fast zurecht als vera..... betrachtet fühlen. Wahrscheinlich würde ich einen so erhaltenen unkompetenten Widerspruchsbescheid entschieden zurückweisen und eine überarbeitete dem Erfordernis entsprechende Version anfordern.
Vera...... kann man sich auch selber , dazu bedarf es keinem wahllos labernden örR Fuzzi / Abteilung Personal+Recht .
Das ist so als Weg zwar nicht vorgesehen , der Versuch wäre es wert und man reagiert vielleicht darauf.
Wie heißt es doch so treffend schön -getroffene Hunde bellen-.



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R
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@abgezockter1984:

Haben die Dir einen Widerspruchsbescheid geschickt, ohne dass Du mit einer Untätigkeitsklage vor das Gericht ziehen musstest?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

a
  • Beiträge: 338
@abgezockter1984:

Haben die Dir einen Widerspruchsbescheid geschickt, ohne dass Du mit einer Untätigkeitsklage vor das Gericht ziehen musstest?

Ja, aber ich habe die auch vorher beim RBB-Beitragsservice und bei allen Radiosendern vom RBB so lange terrorisiert, bis sich jemand bequemt hat, mir mal zuzuhören. Ärgerlich ist nur, dass so ein sinnloser Widerspruchsbescheid rausgekommen ist. Ich vermute jedoch, dass meine Terroranrufe beim RBB nichts bewirkt hatten. Erst der Anruf beim Beitragsservice (die kostenpflichtige Nummer) hat es bewirkt, dass die mir den Bescheid geschickt haben. Der Bescheid ist auch vom Beitragsservice und nicht vom RBB-Beitragsservice! Lediglich für die Klagemöglichkeit verweist der Beitragsservice auf die RBB-Anschriftsdaten. Ich frage mich allerdings, warum der Beitragsservice einen Bescheid ausstellen darf.

Ich habe es noch nicht eingescannt (zu viel Arbeit wegen Selbstständigkeit).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2014, 11:59 von abgezockter1984«

Z
  • Beiträge: 1.526
Firma F hat heute für die letzten 3 Widersprüche gegen "Runfunkgebür/Beitrag" einen Widerspruchsbescheid bekommen, komischerweise vom Beitragsservice, Abteilung Recht und Personal, sogar persönlich unterschrieben.
Der Rechtsbehelf erscheint aber mit der zugehörigen Rundfunkanstalt korrekt.

Viele Textbausteine, die hier schon gepostet wurden, aber immerhin weitgehenst auf die vorgetragenen Einwürfe passend.
Wobei F ehrlich gesagt schnuppe ist, ob der Rundfunkbeitrag mit der Bayrischen Verfassung konform ist, die gilt ja für Fs Rechtsgebiet nicht, wird also in der Klage eingeflochten.
Auch der Einwand, daß die Bezeichnung "Gebühren-/Beitragsbescheid" nicht hinreichend bestimmt ist, lassen sie nicht gelten und dürfte wieder ein Angriffspunkt für die Klage werden.
Lustig ist, wie sie den Unterschied zwischen Steuer und Abgabe erklären, gegen eine Steuer spräche vorrangig, daß eine solche ja nur durch staatliche Instututionen eingetrieben wird...

Danke für dieses Forum, die Klageschrift will dann wohl formuliert werden.


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