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Autor Thema: Zwangsangemeldet, A ist für die Zeit befreit, A soll nachzahlen.  (Gelesen 1352 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo Freunde,

Person A wurde nun auch vom "BeitragsService"/ "BS" zwangsangemeldet und soll wie "vereinbart" in Raten monatlich 50€ latzen. Dies für den Betrag, welcher für den Zeitraum von 01.2013 bis Dato fällig wäre.

Nur war A
- von 01.2013 am Erwachsenenbildungskolleg, bezog Schülerbafög,
- ab dem 12.2013 bis 04.214 Arbeitslosengeld 2 Empfänger und ist
- nun Studierender mit BAföG.

Also ist Person A komplett befreit, soll aber latzen. Die Spinnen doch?!

Wie soll Person A weiter vorgehen?

Person A hat nun erstmal nichts gemacht, sich ruhig verhalten, keine Telefonate geführt oder dergleichen. A wartet quasi auf den Gebührenbescheid.

Lg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 23:50 von Bürger«

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Mit der Begriffskombination "rückwirkende Befreiung" kommt u.a. dieser Treffer

"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html

...vielleicht hilft's.


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