Hallo zusammen,
folgender hypothetischer Fall: Person A wohnt mit Person B zusammen 2012 zusammen. Person B bezahlt die GEZ-Gebühren per Lastschrift. 2013 ziehen beide Personen daraufhin in eine neue Wohnung, durch den Umzug und andere Gründe vergessen sie, sich bei der GEZ umzumelden. Die Beiträge der alten Wohnung wurden aber (wenn sich beide Personen richtig erinnern) weiter abgebucht. Anfang 2014 wird das Konto von Person B aufgelöst, da es nicht mehr benötigt wird. Dabei wurde nicht mehr daran gedacht, dass die GEZ darüber läuft.
Person A + B möchten sich nicht vom Beitrag drücken, fragen sich jetzt allerdings, wie sie die Anmeldung "schlau" genug angehen, um nicht unnötige Kosten zahlen zu müssen. Man liest ja von Fällen, wo gefühlt doppelt gezahlt werden musste.
Sollte Person A (bis jetzt noch nie Beitragszahler) sich einfach in der 2013 bezogenen Wohnung anmelden? Wenn ja, mit welchem Datum? Sollte Person B anrufen und wegen der Kontoauflösung fragen? Nicht, dass irgendwelche Rechnungen offen sind und sich anstauen. Wie sollte sie dabei vorgehen? Gehen wir davon aus, dass die neue Wohnung rückwirkend ab 2013 angemeldet wird, dann wären ja von 2013 bis zu Kontoauflösung doppelt gezahlt worden (einmal die GEZ-Gebühren von Person B aus der alten Wohnung und die rückwirkend gezahlten Beiträge von Person A für die neue Wohnung).
Vielen Dank!