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Autor Thema: Sollte Person Phi Hut Widerspruch persönlich reichen weil Post zu lange braucht?  (Gelesen 2499 mal)

G

Gast

Hallo,

ich habe mal eine fiktive Frage und die ist jetzt mal fiktiv dringend.

Angenommen es gäbe da eine Person Phi Hut, die einen Festsetzungsbescheid am 06.09.2014 erhalten hat (datiert auf den 01.09.2014) gegen den sie am 24.09.2014 per Post einen Widerspruch losgeschickt hat, nämlich als Einwurf-Einschreiben.

Angenommen die Post trödelt lange herum und das Einschreiben ist am 30.09.2014 immer noch nicht beim Empfänger, nämlich der lokalen Rundfunkanstalt, eingegangen (obwohl es nur von Stadt A nach Stadt A gesendet wurde :-/ ) und die Person Phi Hut leider versäumt hat in ihrem Widerspruch zu erwähnen, dass sie den Festsetzungsbescheid erst am 06.09.2014 erhalten hat, wäre es da sinnvoll um die Fristwahrung zu gewährleisten noch am 30.09.2014 persönlich bei der lokalen Rundfunkanstalt aufzuschlagen um den Widerspruch persönlich abzugeben und sich eine Kopie davon abstempeln zu lassen?


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G

Gast

Ich versuche mal diese Frage mit meinem derzeitigen Kenntnisstand selbst zu beantworten und wenn ich dabei falsch liege berichtigt das doch bitte:

Ja es wäre sinnvoll einen Widerspruch noch am 30.09.2014 einzureichen, denn vermutlich jeder fristgemäß eingereichte Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid der Rundfunkbande macht Sinn, auf welchem Wege auch immer. Doch nicht umso weniger Sinn würde auch noch eine spätere fristgemäße Einreichung machen. Die fiktive Person hat schließlich bis einen Monat nach Bekanntgabe - also bis 06.10.2014 - Zeit den Widerspruch zuzustellen bzw. zugestellt gelassen zu haben. Um prophylaktisch Wind aus den Segeln zu nehmen und der Rundfunkbande erst gar keinen Angriffspunkt zu liefern, nämlich einen angeblich nicht fristgerecht zugestellten und damit nicht greifenden Widerspruch, könnte die Person sich auch überlegen die 'theoretische' Bekanntgabe nach § 41 Abs. 2 VwVfG auszurechnen und davon eben die Zustellfrist für den Widerspruch abzuleiten.

Nun hat die fiktive Person ja bereits den Widerspruch per Einwurf Einschreiben losgeschickt und verfolgt sicher eifrig den Status der Sendung und wird dabei immer hibbeliger umso näher die Zustellfrist für den Widerspruch rückt. Sollte es absehbar werden, dass der Widerspruch nicht fristgemäß per Post zugestellt werden kann, da es schlichtweg noch keine Bestätigung der Zustellung seitens des Postunternehmens gibt, sollte die fiktive Person in Erwägung ziehen den Widerspruch nun selbst zuzustellen (Widerspruch schriftlich einreichen oder zur Niederschrift einlegen) bzw. erneut zustellen zu lassen (evt. aber durch ein anderes Postunternehmen). Es kann dabei dann aber vorkommen, dass der gleiche Widerspruch zwei mal fristgemäß eingereicht wird, was aber kein Problem ist, denn Doppelt hält bekanntlich mindestens genauso gut.


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S
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Es ist traurig, dass die Post nicht mehr zuverlässig ist. Vielleicht kann Phi Hut die Anstalt fragen, ob der Widerspruch angekommen sei: vielleicht ist nur die Empfangsbestätigung nicht angekommen und dabei eine Kopie stempeln lassen. Aber ich wurde notfalls erneut und persönlich den Widerspruch bringen.


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Auf jeden Fall die Sache wasserdicht machen und am besten zur Niederschrift.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

s
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Nach über einer Woche sollte das Einschreiben längst angekommen sein.

Was sagt denn die Sendungsverfolgung der Post? Da müsste man doch sehen können, wo es gerade rumfliegt.

Oder wartet Phi Hut auf eine Benachrichtigung über die Zustellung? Die gäbe es nur bei Einschreiben mit Rückschein.


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G

Gast

Auf jeden Fall die Sache wasserdicht machen und am besten zur Niederschrift.
Könntest Du bitte einen Grund dafür anführen? Ich nehme an beim 'Widerspruch persönlich einreichen' hat man neben der Niederschrift die einzige Alternative - den Widerspruch schriftlich abzugeben und sich eine Kopie davon mit Datum und Unterschrift stempeln zu lassen(?). Es läuft doch am Ende auf das Selbe hinaus, oder? Warum sollte also die Person Phi Hut mehr kostbare Lebenszeit als nötig der Beitragsbande widmen, wenn sie doch schon den Widerspruch ausformuliert hat und diesen nur nochmal ausdrucken, unterschreiben, einreichen und sich eine Kopie davon stempeln lassen muss?
Nach über einer Woche sollte das Einschreiben längst angekommen sein.
Das war anfänglich auch die Annahme der Fantasiefigur Phi Hut.
Was sagt denn die Sendungsverfolgung der Post? Da müsste man doch sehen können, wo es gerade rumfliegt.
Die Person Phi Hut verfolgt regelmäßig den Sendungsstatus des Einwurf-Einschreibens online. Sie möchte nämlich wie gewohnt einen Screenshot über die fristgemäße Zustellung anfertigen und archivieren um im Zeifelsfall einen (wenn auch nicht sehr handfesten) Beleg über die fristgemäße Zustellung zu haben. Sie schaut deshalb sogar täglich um diesen Arbeitsschritt von ihrer to-do Liste zu streichen. Seitdem Phi Hut das erste Mal geschaut hat ist der Status der Sendung unverändert: "Die Sendung wurde am [abc] in unserem Logistikzentrum [xyz] bearbeitet." Auch mehrfache Anrufe beim Postunternehmen und Verbindung mit der Abteilung die für Einschreiben zuständig ist brachten Phi Hut lediglich die Gewissheit ein, dass selbst für's Postunternehmen der Zustellungsstatus zu den Zeitpunkten der Telefonate ungewiss sei. Es hieß jeweils sinngemäß: "Es könnte zugestellt sein, könnte aber auch nicht". Einen Nachforschungsauftrag einzuleiten soll wohl nach telefonischer Auskunft erst am 8. Werktag nach Einlieferung möglich sein, was ohnehin Phi Hut nicht mehr weiterhelfen würde. Wie schon einführend geschrieben: Das Einschreiben geht nichtmal quer durch die frei erfundene Bananenrepublik, sondern nur ein paar km durch die gleiche Stadt! Phi Hut wäre auf allen Vieren schneller beim Empfänger gewesen, und das mit dem Bauch nach oben und wahrscheinlich sogar schon mehrfach :-/

Was hat die Person Phi Hut nun aus der Sache mitgenommen? Sofern sie sich bei künftigen wichtigen Terminsachen (z. B. Widerspüche einlegen) für den Postweg entscheidet, wird sie versuchen eher tätig zu werden, um künftig solch doppelte Arbeitsschritte zu vermeiden. Ggf. vertraut sie die Aufgabe - ihre Briefpost zuzustellen - bei den nächsten Malen anderen Postunternehmen an. Sie nahm bisweilen an, dass ein Einwurf-Einschreiben schneller am Ziel sei als ein Einschreiben mit Rückschein, da es bei Letzterem eine Person die den Empfang quittiert bedarf. Bei einem Einwurf-Einschreiben müsste der Postbote oder die Postbotin der Theorie nach doch eigentlich nur den Briefkasten des Empfängers finden, den Brief einwerfen und ein Häkchen irgendwohin setzen, womit ER oder SIE dann eben die Zustellung bestätigt. Die Erfahrung, die die Person Phi Hut nun aber gemacht hat lässt Zweifel bei ihr aufkommen ob die Theorie, dass Einwurf-Einschreiben schneller am Ziel ankommen, auch dann anzuwenden ist, wenn der BS bzw. die LRA der Empfänger ist*. Die Person Phi Hut wird sich folglich wenn sie künftig Einschreiben verschickt des Services 'mit Rückschein' bedienen, da ihr sowieso wohliger dabei ist einen ausgestellten Zustellungsbeleg physisch abheften zu können.

* OT: Die Person Phi Hut fragt sich an dieser Stelle übrigens auch, ob sie schon leicht paranoide Gedanken entwickelt oder ob es noch im Rahmen des gesunden Denkens liegt, wenn sie Abmachungen zw. den Postzustellern und dem BS bzw. der LRA wittert à la "Diesen Brief stell' uns mal erst in 14 Tagen zu!". Phi Hut erwartet aber nun auch keine psychologische Beratung und Phi Hut ist auch bewusst, dass auf manche Fragen nur spekulativ, aber nicht mit Gewissheit geantwortet werden kann.


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