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Autor Thema: Festsetzungsbescheid über 390€  (Gelesen 4591 mal)

S
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Festsetzungsbescheid über 390€
Autor: 30. September 2014, 20:53
Guten Abend,

Ich bin neu hier, finde die Seite echt toll nur komme ich hier nicht ganz zurecht mit den Informationen. Person A hat am 01.09.2014 einen Festsetzungsbescheid erhalten in dem sie aufgefordert wird, 393,58€ zu zahlen.

Da sie kein Freund vom Ehemaligen Gez ist, (und  von dem neuen Gesetz nichts wusste) hat sie deren Briefe ungeöffnet immer in den Müll geschmissen, da sie sich ich vor einigen Jahren abgemeldet hatte, da sie keine Geräte besaß.

Person A ist nicht in der Lage diese Summe zu zahlen. Meine Frage ist, ist dieser Bescheid rechtskräftig? Wie kann Sie weiter vorgehen? Ich weiß, ich bin bestimmt eine von vielen die solche Fragen stellt aber .... nicht anders zu helfen.. 

Gruß Sina


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2014, 22:12 von Viktor7«

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Re: Festsetzungsbescheid über 390€
#1: 30. September 2014, 21:31
Person A ist nicht in der Lage diese Summe zu zahlen. Meine Frage ist, ist dieser Bescheid rechtskräftig? Wie kann Sie weiter vorgehen? Ich weiß, ich bin bestimmt eine von vielen die solche Fragen stellt aber .... nicht anders zu helfen..

Gruß Sina
...


Wie müsste so ein Widerspruch aussehen, gibt es dazu ein Muster oder einen Link?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2014, 22:15 von seppl«

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Re: Festsetzungsbescheid über 390€
#2: 30. September 2014, 21:33
Bescheid kam am 1.9., heute ist der 30.9. Person A sollte daher heute noch einen knappen Widerspruch rausschicken und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Eingangsdatum des Bescheides muss so angegeben sein dass es passt (maximal heute - 4 Wochen).

Beispiele hier:
http://www.widerspruch.org/rundfunkbeitrag-widerspruch-und-umgehen/


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Re: Festsetzungsbescheid über 390€
#3: 30. September 2014, 21:39
Person A hat das schreiben paar Tage später erhalten, Datum auf Bescheid ist der 01.09 erhalten wohl der 04.09.2014.
Person A, würde gern Widersrpruch per Einschreiben schicken, noch möglich?


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Re: Festsetzungsbescheid über 390€
#4: 30. September 2014, 21:50
Person A hat das schreiben paar Tage später erhalten, Datum auf Bescheid ist der 01.09 erhalten wohl der 04.09.2014.
Person A, würde gern Widersrpruch per Einschreiben schicken, noch möglich?
Klar, noch besser. Aber es wird höchste Zeit.
Entscheidend ist das Datum, an dem der Brief bei Person A im Postkasten war und nicht das Datum auf dem Bescheid.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Re: Festsetzungsbescheid über 390€
#5: 30. September 2014, 21:58
Wenn es fristenmäßig echt eng wird , bleibt immer noch die Radikalkur.
Bescheid schlicht und einfach nicht erhalten !? Den Erhalt können die nicht beweisen !!!
Ist so immer noch besser als denen ihr Großkotzgehabe "Frist nicht eingehalten" zu riskieren und womöglich noch den Dummen zu spielen. Hier geht es vor allem darum , die andere Seite dumm aussehen zu lassen  >:D


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Festsetzungsbescheid über 390€
#6: 30. September 2014, 22:00
Hallo Sina,

Rechtsberatungen dürfen in diesem Staat nicht von Jerdermann erfolgen nur dafür autorisierte Personen!

Ich habe gehört das Briefe von der ex GEZ als sogenannter Premiumversand von der Deutschen Post befördert werden.
Das heißt auf Deutsch: Die ex GEZ weiß gar nicht ob und wann Du den Beitragsbescheid erhalten haben könntest.
Ein Bekannter erhielt z.B. einen Bescheid am 14.08.2014 der auf den 01.08.2014 datiert war? Ungeheuerlich was die ex GEZ so abzieht. Das läuft unter arglistiger Täuschung.
Also ruhig Blut. Die Person y schreibe denen in aller Ruhe einen Widerspruch innerhalb dieser Woche.
Wenn sie knapp bei Kasse ist, käme für sie eventuell eine Befreiung aus sozialen Grünen in Betracht. Da braut's einer Bescheinigung vom Sozialamt.
Oder aber sie bekommt nie Post von Denen. Für den Fall empfehle ich ein ausgiebiges Studium des Forums.


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Re: Festsetzungsbescheid über 390€
#7: 30. September 2014, 22:13

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html hat Person A nun als schreiben fertig gemacht und schickt es morgen per Einschreiben los.
Person A hofft es ist so richtig. Oder Lieber nur n kurzen Widerspruch.
Person A, ist von Rundfunkgebühren befreit wusste aber nichts vom neuen Gesetz 01.2013 und hat Briefe  der Ex gez ignoriert.
Befreiungs schreiben liegen vor, jedoch wurden die in der Vergangenheit (hat Person A bei Freunden miterlebt) von der Ex gez RÜCKWIRKEND NICHT AKZEPTIERT. Ist jedoch über das neue Verfahren noch nicht voll informiert und grade dabei sich wissenshungrig durchzulesen und am versuchen das alles zu verstehen und richtig umzusetzen.

Danke für die hilfreichen Informationen.


Aufdem Briefumschlag das Person A erhalten hat ist kein Datum was ungewöhnlich ist.


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Re: Festsetzungsbescheid über 390€
#8: 30. September 2014, 22:44
Aufdem Briefumschlag das Person A erhalten hat ist kein Datum was ungewöhnlich ist.
Es gibt bestimmt einen Strichcode am unteren Rand. Dieser enthält Informationen zur Beförderung des Briefes.
Also das Einschreiben morgen früh abschicken und gut.

Auf der anderen Seite hat die GEZ regelmäßig Briefsendungen verzögert aufgegeben.
Die sind selber am Tricksen was das Zeug hält.



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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Re: Festsetzungsbescheid über 390€
#9: 01. Oktober 2014, 16:24
Mit dem Datum vom 1sten und dem qa-Code Datum vom 4ten geh ich mal davon aus die genannte Person aus dem Raum Berlin kommt. Daher besteht auch die Möglichkeit das ganze direkt in der Rundfunkanstalt abzugeben bzw das zur Niederschrift aufnehmen zu lassen.

Spart letztendlich kosten, und da eh abgestempelt wird, hat man auch gleich nen Nachweiss mit Datum das es angekommen ist, bzw entgegengenommen wurde.

Und die Herrschaften dort freuen sich sowieso immer über Besuch :)


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