Hallo,
bisher leider keine Antworten.
Ich muss mich aber zeitnah damit befassen.
Daher nochmal konkreter:
Der Wiederspruchsbescheid enthaelt die Saeumnisgebuehren - die sind imo nicht gerechtfertigt. Ohne wirklichen WIederspruchsbescheid kann es auch keine bereits faellige Forderung geben, und ohne faellige FOrderung auch keinen Saeumniszuschlag.
Waere das ein Grund, in einer Klage den kompletten Bescheid ungueltig zu bekommen?
Wenn ich vor dem Verwaltungsgericht Muenchen klage erhebe, was sind die wahrscheinlichsten Szenarien?
Die Klage werde ich wohl auf die Arguemente der Verletzung meiner Grundrechte, der Unverhaeltnissmaessigkeit, des Verstoss gegen EU Recht, usw. spezifizieren - einfach weil das der Fall ist.
Soll ich dann gleich mit der Klagerhebung einen ANtrag auf Aussetzung bis zu einer hoeherrichtlichen Entscheidung stellen? Oder wird es zwangslaeufig zu einem negativem Urteil in der ersten Instanz kommen?
Welche andere Option besteht denn ueberhaupt?
Sollte ich jetzt zahlen, dann passiert was? Was passiert, wenn ich den Wiederspruchsbescheid einfach ignoriere, und er rechtskraeftig wird? Kommt der Gerichtsvollzieher oder eine weitere Zahlungsaufforderung?
In dem Wiederspruchsbescheid ist ja nix angegeben bzgl. Zahlung....
Ich danke fuer wenigstens ein paar Antworten auf meine zahlreichen Fragen.