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Autor Thema: Umzug während Widerspruchsphase von Festsetzungsbescheid  (Gelesen 1769 mal)

m
  • Beiträge: 9
Rein hypothetisch: Person A wird zum 01.11.2014 umziehen. Was passiert wenn Briefe des BS nicht mehr ankommen, aber wieder wilde Fristen gesetzt werden auf die Person A evtl. reagieren muss? Oder ist A erstmal fein raus, bis der BS die neue Adresse gefunden hat? Aktuell befindet sich Person A in der Phase mit Festsetzungsbescheid und abermaligen Widerspruch. Der erste Beitragsbescheid und darauf folgende Widerspruch wurden nicht bestätigt (sondern mit inhaltsleeren Phrasen beantwortet). Person A ist bereit alle  Möglichkeiten ausnutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2014, 17:01 von René«

Z
  • Beiträge: 1.564
Wenn wirklich eine Zustellung unmöglich ist (alle Klingel- Briefkastenschilder entfernt, alle Nachbarn instruiert, nie aber auch gar nicht irgendwas anzunehmen), ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt, dann geht ein Widerspruchsbescheid nach Köln oder zur Rundfunkanstalt zurück, dann haben die Jungs dort ein Problem, weil sie A nichts rechtswirksam zustellen können, gar eine rechtswirksame Zustellung gar nicht beweisen könnten.

Wichtig!
Keinen Nachsendeantrag stellen, sondern alle, von denen man Post haben möchte vorab unterrichten, auch den Nachbarn, die dem Postboten mit der neuen Adresse weiterhelfen wollen oder den Postboten selbst im Unklaren über die genaue neue Adresse lassen.

Dann wird A nur über den erneuten Meldedatenabgleich wieder aktenkundig.
Bei der Ummeldung könnte A auch Antrag auf eine Auskunftssperre stellen.
Einen Haken hat die Sache mit dem Klageverfahren dennoch: Dem Gericht müßte eine neue Anschrift mitgeteilt werden, weil wo sollen die sonst ihre Schriftstücke hinschicken, wenn von denen was zurückkommt, machen die eher kurzen Prozeß nach Aktenlage.
Praktisch, wenn sich A von einem Anwalt vertreten läßt, da geht ja die Gerichtspost üblicherweise hin, ohne daß der Umzug relevant ist...


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S
  • Beiträge: 23
Bei einem Meldedatenabgleich bringt die Auskunftssperre nichts.
Auch das ganze Versteckspiel wird dir wenig nützen, früher oder später wird der BS die offenen Beiträge von dir einfordern.

Für meinen Geschmack zu viel Aufwand ;)


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„Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.“
Loriot

m
  • Beiträge: 9
Bei einem Meldedatenabgleich bringt die Auskunftssperre nichts.
Auch das ganze Versteckspiel wird dir wenig nützen, früher oder später wird der BS die offenen Beiträge von dir einfordern.

Für meinen Geschmack zu viel Aufwand ;)

Person A geht nicht es nicht um Versteckspielen, sondern einfach ein Stock zwischen die Beine zu werfen. Wenn alles nichts bringen würde, müsste sich auch niemand den Aufwand betreiben mit Widerspruch verfassen und einzulegen.

@Zeitungsbezahler
Vielen Dank für deine Hilfe. Person A soll einfach Klingelschilder abmachen, regulär Ummelden mit Auskunftssperre und fertig. Bisher gab es noch kein Kontakt mit dem Richter.


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