Nur als Beispiel: Person A hätte Anfang August 2014 einen Befreiungsantrag mit gleichzeitiger Erstnameldung an den Beitragsservice geschickt, im Zuge eines ohnehin schon ärgerlichen Falls (ähnlich wie der hier im Forum geschilderte Fall:
klick).
Nun hätte der Beitragsservice Ende September 2014 aber statt einer Bestätigung des Befreiungsantrags nur eine Bestätigung der Zwangsanmeldung die zwischenzeitlich vorgenommen wurde, inklusive Hinweis auf die nachzuzahlenden Beträge, zurückgeschickt, so als hätte der Beitragsservice den Befreiungsantrag nie erhalten.
Kann das eine Methode des Beitragsservice sein, einen Befreiungsantrag "nicht zu erhalten", um auf jeden Fall noch den maximalen Betrag herauszuholen?
Könnte Person A noch irgendetwas tun, um dagegen vorzugehen (der Antrag wurde nicht als Einschreiben verschickt)?
Oder, falls Person A nun einfach "Pech hatte", was könnte/müsste sie als nächstes tun, um den Schaden zu begrenzen?