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Autor Thema: Zahlungsaufforderung nach Klage/ Zahlungsaufforderung trotz Klage  (Gelesen 1517 mal)

A
  • Beiträge: 5
Für den fiktiven Fall der Person A:
Was passiert nach einer Klage, wenn das Gericht erstmal nur den Eingang
der Klage bestätigt und sonst noch nichts unternommen hat
(seine Mühlen mahlen langsam...) und vom Beitragsservice
wieder eine Zahlungsaufforderung kommt?
(Noch keine Vollstreckungsdrohung oder so.)
Wie ist darauf zu reagieren?
- Weiterhin ignorieren?
- Aussetzung beantragen? Bei wem, Beitragsservice oder Gericht?
- Zahlen? Wenn ja, wie kann man deutlich machen,
daß man unter Vorbehalt zahlt? Wie kann man sichergehen, daß man
das Geld bei gewonnenem Prozeß zurückbekommt?

Auf diese Fragen habe ich hier trotz Suche keine konkrete Antworten gefunden.
Falls es doch welche geben sollte, bin ich natürlich auch
für einen Link dankbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 10:23 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.597
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich hätte zwar gedacht, dass eine Person A, die sich augenscheinlich schon in der Klage befindet, sich bestens auskennen und daher auch wissen müsste, dass diese Schreiben (die sie ja auch vor Widerspruch und Klage bekommen haben dürfte) ohne weitere Relevanz sind, sofern sie ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind und somit keinen Bescheid-Charakter haben, aber sei's drum...:

Das sind automatisierte Zahlungs-/ Kontostandsinformationen...
...ohne weitere Relevanz ;)

PersonXYZ hatte im September 2013 Klage eingereicht unter dem "ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in gesondertem Schriftsatz"...
...und hat seither jedes Quartal automatisch diese "Kontoinformationen" erhalten.
Ohne jegliche Konsequenzen. "Schema F" sozusagen...
...die BS-Maschine kann einfach nicht anders ;)


Nachzuvollziehen ist das auch gut anhand der Dokumentation von Olaf Kretschmann...
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg68719.html#msg68719
...der sich seit Dez 2013 in Klage befindet.

Mo, 16. Juni 2014 - automatisierte Zahlungserinnerung
"Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservice (Köln) von
ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom 06.06.2014"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/06/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html

Mo, 10. März 2014 - automatisierte Zahlungserinnerung
"Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservice (Köln) von
ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom 01.03.2014"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/03/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html

Do, 12. Dezember 2013 - automatisierte Zahlungserinnerung
"Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben des
Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über
rückständige Rundfunkbeiträge vom 06.12.2013"

http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html

...sein aktuelles automatisiertes Schreiben vom 05.09.2014 ;)
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/09/automatisiertes-zahlungserinnerungsschr.html


Wer sich genau einliest (ja, ist nicht wenig - aber gehört alles zusammen), findet diese Information auch unter

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Zwischenzeitlich weitere eintreffende automatisierte, eher informative ZahlungsAUFFORDERUNGs-/ ZahlungsINFORMATIONs-/ ZahlungsERINNERUNGsschreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung/ ohne BESCHEIDcharakter - zumeist übertitelt wie z.B: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" - zur Kenntnis nehmen/ ignorieren/ abheften.


Wer sich im Klageverfahren befindet, erhält augenscheinlich erst mal keine weiteren Bescheide, insofern auch keine weiteren Mahnungen und insofern auch keine weiteren neuerlichen Maßnahmen...

Im O-Ton der Anstalten heißt das dann ungefähr:
"Das Mahnverfahren ist ausgesetzt."


Das Thema dürfte hiermit ausreichend beantwortet sein.
Zur Vermeidung abschweifender Beiträge und zur Wahrung der Übersicht des Forums wird dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis & weiter alles Gute.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 10:29 von Bürger«
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