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Autor Thema: Laufende Verfahren in Bundesländern  (Gelesen 2421 mal)

A
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Laufende Verfahren in Bundesländern
Autor: 20. Oktober 2014, 20:51
Gibt es irgendwo eine STatistik  über die laufenden Verfahren in den Bundesländern?

Ich habe beim Lesen im Forum den Eindruck, dass es nur nur in bestimmten Bundesländern laufende Verfahren gibt.
Ich habe z.B. noch nichts über Verfahren in NRW gelesen. Ist es so, dass der BS gezielt nur in bestimmten Ländern die Beitragsbescheide verschickt?


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Re: Laufende Verfahren in Bundesländern
#1: 20. Oktober 2014, 21:12
Ein Blick in den Kalender fördert doch auch einige Verfahren in NRW zu Tage, beispielsweise in Köln
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11415.0.html
oder das gerade vieldiskutierte Verfahren in Arnsberg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11393.0.html


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Re: Laufende Verfahren in Bundesländern
#2: 20. Oktober 2014, 21:18
Statistiken sollten übrigens am besten in den jeweiligen Länderparlamenten erfragt werden, wie beispielsweise in Berlin bereits einmal geschehen (dort allerdings dringend aktualisierungsbedürftig, da die Anzahl der Widersprüche und Klagen mittlerweile sehr gestiegen sein dürfte):
Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin - Widersprüche gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9732.msg67201.html#msg67201


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2014, 21:35 von TVfrei«

G

Gast

Re: Laufende Verfahren in Bundesländern
#3: 20. Oktober 2014, 21:28
In einigen Bundesländern ist ja auf einen Bescheid hin kein Widerspruch, sondern gleich die Klage beim Gericht vorgesehen.

Ich kann mir vorstellen, dass viele Beitragsunwilligen auf diesem Umweg über den Widerspruch doch weich werden und zahlen weil sie z. B. auf ihren Widerspruch hin die (eigentlich rein informative) Antwort "Rundfunkbeitrag" für bare Münze nehmen.

"Beitragsservice" hat sich diese 'Reinfallquote' sicher auch schon ausgerechnet und wird daher vielleicht vorzugsweise erstmal die Bundesländer, wo der Widerspruch vorgesehen ist, mit Beitrags- bzw. Feststellungsbescheiden belästigen.


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Re: Laufende Verfahren in Bundesländern
#4: 20. Oktober 2014, 22:12
In einigen Bundesländern ist ja auf einen Bescheid hin kein Widerspruch, sondern gleich die Klage beim Gericht vorgesehen.
...da dies meines Wissens nach nur Ausnahmen sind (2...3 Bundesländer?), dürfte der Aspekt dortiger Klageverschleppungen wohl weniger ins Gewicht fallen.


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