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Autor Thema: Gebührenbescheid & Festsetzungsbescheid für jeweils beide Ehepartner  (Gelesen 4182 mal)

s
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Hallo ich bin neu hier und würde mich sehr über ein paar hilfreiche Tipps freuen.
Zu einer fiktiven Geschichte:
Es wird angenommen Person A habe bisher nie GEZ –Gebühren bezahlt.
A sei im Februar 2014 neu umgezogen und habe gleich Zahlungsaufforderungen von der GEZ erhalten.
Angenommen A bezieht seit Februar diesen Jahres Hartz 4, so hat A auch den GEZ Vordruck und den entspr. Antrag an die Zentrale (normaler Brief) geschickt, ist sich aber nicht mehr sicher, ob er es unterschrieben hat!
Die weiteren Zahlungsaufforderungen von der GEZ wurden von A ignoriert.
Nun hat A heute festgestellt, dass A & seine Frau angeblich vom 01. August jeweils einen Gebührenbescheid für Januar – März 2014 mit unterschiedlichen Beitragsnummern erhalten haben, obwohl sie beiden in derselben Wohnung leben und verheiratet sind.
Am 01. September haben die beiden diesmal jeweils einen Festsetzungsbescheid für den Zeitraum April – Juni 2014 bekommen.
Meine Fragen:
1.   Wie bzw. kann A überhaupt nachweisen, dass es einen Antrag auf GEZ-Befreiung geschickt hat?
2.   Ist es überhaupt rechtskräftig, wenn A einen Gebührenbescheid vom Beitragsservice rbb bekommt und kann A es anfechten?
3.   Sind die Gebührenbescheide unwirksam, weil beide Ehepartner in derselben Wohnung lebend jeweils ein Bescheid mit unterschiedlichen Beitragsnummern bekommen haben?
4.   Für einen Widerspruch für den Gebührenbescheid vom August ist es nun zu spät, kann A etwas anderes dagegen tun, oder soll A so schnell wie mögl. Zahlen, um keinen Schufa Eintrag zu bekommen?
5.   Soll A den Widerspruch für die Festsetzungsbescheide begründen? Muss A und seine Ehefrau jeweils einen Widerspruch verfassen, da beide Ehepartner Bescheide erhalten haben.

Ich habe gelesen, dass lqlwle einen ähnlichen Post hat "Bescheid Frist abgelaufen + Festsetzungsbescheid"
Aber ich dachte mir, dass wenn zwei Personen aus demselben Haushalt + verheiratet mit unterschiedlichen Beitragsnummern angeschrieben werden, die zuvor einen Antrag auf GEZ-Befreiung gestellt hatten, mehr Chancen auf Erfolg hätten.

Vielen Dank im voraus für eure Tips.

Bei Bedarf gerne mit Anhang.


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Mitunter bieten fiktive Geschichten ja eine ganze Reihe von Fragen
Zitat
1.   Wie bzw. kann A überhaupt nachweisen, dass es einen Antrag auf GEZ-Befreiung geschickt hat?
Wenn es keinen Nachweis über den Sendeverlauf gibt, ist es erstmal schwierig, dennoch sollte man nun im Widerspruch nachdrücklich auf den gestellten Befreiungsantag hinweisen. Die GEZ verliert ja gerne mal solche Befreiungsantrage, soll bei denen ja schon häufiger vorgekommen sein, aber sollte man sich natürlich nicht bieten lassen.
Zitat
2.   Ist es überhaupt rechtskräftig, wenn A einen Gebührenbescheid vom Beitragsservice rbb bekommt und kann A es anfechten?
Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen durchaus, sollten aber dennoch in einem Widerspruch artikuliert werden.
Zitat
3.   Sind die Gebührenbescheide unwirksam, weil beide Ehepartner in derselben Wohnung lebend jeweils ein Bescheid mit unterschiedlichen Beitragsnummern bekommen haben?
Mindestens einer der Bescheide ist gemäß den Regeln des neuen Staatsvertrages unwirksam, denn es gilt ja: eine Wohnung ein Beitrag. Das Versenden von mehreren Bescheiden ist nur ein weiteres Beispiel für das willkürliche Vorgehen der GEZ-Nachfolgerorganisation ...
Zitat
4.   Für einen Widerspruch für den Gebührenbescheid vom August ist es nun zu spät, kann A etwas anderes dagegen tun, oder soll A so schnell wie mögl. Zahlen, um keinen Schufa Eintrag zu bekommen?
So schnell bekommt meinen keinen Schufa-Eintrag. Die Behörde ist ja verpflichtet, die Zustellung eines Bescheides nachzuweisen. Wenn die Briefe nicht angekommen sind, ist es ja nicht die Schuld des Empfängers ...
Zitat
5.   Soll A den Widerspruch für die Festsetzungsbescheide begründen? Muss A und seine Ehefrau jeweils einen Widerspruch verfassen, da beide Ehepartner Bescheide erhalten haben.
In diesem fiktiven Fall könnte im fristgerechten Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom September nochmals die ganze Geschichte aufgerollt werden. Warum hat der Service nicht auf den Befreiungsantrag reagiert und stattdessen Zahlungsaufforderungen geschrieben? Da Zahlungsaufforderungen ohne Rechtsbehelfbelehrungen ja nicht widersprochen werden kann, hat Person A ja zu Recht auf die Zustellung eines förmlichen Bescheides gewartet, der nun offenbar im September angekommen ist. Jetzt wäre also der richtige Zeitpunkt, um zu reagieren. Da Person A als Hartz IV Empfänger von der Beitragspflicht befreit ist und dies auch für den Ehepartner gilt, scheinen die Chancen auf Erfolg gut zu stehen, denn die GEZ-Nachfolgeorganisation hat mal wieder ihre Kompetenzen überschritten. Es sollte nichts dagegen sprechen, dass beide Personen gemeinsam widersprechen, denn beide haben ja ein Anrecht auf Befreiung.
Im Übrigen besteht ja die Möglichkeit, seinen Widerspruch direkt bei der zuständigen Rundfunkanstalt vorzutragen, statt irgendwelche Briefe an eine nicht rechtsfähige Firma in Köln zu senden. Für Berlin wäre da folgendes Thema von Interesse.


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Fazit: wichtig wäre im Widerspruch den nun festgesetzten Zahlungsanspruch zurückzuweisen und stattdessen nachdrücklich die Landesrundfunkanstalt aufzufordern, den bereits gestellten Befreiungsantrag zu bescheiden.


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Vielen Dank für die hilfreichen Tips TVfrei.

Also wäre es ratsam für Person A beim Widerspruch sowohl auf den zuvor gestellten Antrag auf Befreiung hinzuweisen, als auch die Rechtskräftigkeit des rbb`s anzweifeln.

freundliche Grüße
serch


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Also auf jeden Fall wäre auf den zuvor gestellten Antrag auf Befreiung mit Nachdruck zu insistieren.
Das Thema "Rechtskräftigkeit" in der hypothetisch geschilderten Situation betrifft ja einerseits die beiden Bescheide für zwei unterschiedliche Personen in einer Wohnung (was nicht zulässig ist) und andererseits die Zweifel, ob eine nicht rechtsfähige Verwaltung wie die GEZ-Nachfolgeorganisation, die nun unter dem beschönigenden Namen "Beitragsservice" auftritt, überhaupt rechtswirksame Verwaltungsakte erlassen kann (das könnte eigentlich nur die sogenannte Landesrundfunkanstalt wie beispielsweise der rbb). Also allerlei ungelöste Probleme die man in einem Widerspruch vorbringen kann.
Das wichtigste Argument dürfte jedoch sein, dass der gestellte Befreiungsantrag gar nicht bearbeitet wurde und statt dessen einfach Zahlungsforderung per Bescheid festgesetzt werden sollen, sehr seltsames Vorgehen für eine Organisation, die sich "öffentlich-rechtlich" nennt.


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Mindestens einer der Bescheide ist gemäß den Regeln des neuen Staatsvertrages unwirksam, denn es gilt ja: eine Wohnung ein Beitrag.
Das Versenden von mehreren Bescheiden ist nur ein weiteres Beispiel für das willkürliche Vorgehen der GEZ-Nachfolgerorganisation ...
Könnte es fiktiv angenommen, evtl. so sein, dass der BS gar keine weiteren Daten zur Wohnung bzw. zum Wohnungsinhaber hat ?
Angeblich sollten ja auch Daten zur Wohnungslage mitgemeldet worden sein (Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern).

Wenn dem so wäre, dürfte es keine doppelt Anmeldung durch den BS geben, denn er hat die Person nebst dazugehöriger Wohnungslage.

Kann es also sein, dass diese ,wichtige Information für den BS, gar nicht mitgeteilt wurde ?


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