Hallo,
ich wollte mal eure Meinung zu folgendem fiktivem Sachverhalt erfahren.
Person A wohnt seit 2009 in einem eigenen Haushalt, meldet sich aber nie beim Beitragsservice (damals GEZ) an und ignoriert alle Schreiben. 2012 zieht Person B in den Haushalt ein und meldet sich für die Wohnung an. Durch die neue Regelung 2013 braucht ja nur eine Person für den kpl. Haushalt Gebühren zahlen. B zahlt die Beiträge fristgerecht.
Momentan besteht eine Bedarfsgemeinschaft, da mit Hartz4 aufgestockt werden muss. Person A ist verantwortlich für die BG, d.h. in der Befreiung steht NUR der Name von A. Laut Arge ist das auch nicht anders möglich, man solle der Befreiung den ALG-Bescheid beifügen und den Namen von B durch einkreisen o.ä. markieren.
Jetzt stellt sich die Frage ob der "Beitragsservice" zurückverfolgen kann, wie lange A schon in der Wohnung lebt und dann Nachzahlungen seit 2009 geltend machen kann.
Oder sollte man lieber die Beiträge zahlen um keine schlafenden Hunde zu wecken und einen evt. Wohnungswechsel abwarten, sofern dann überhaupt noch Hartz4 bezogen wird/werden muss?
Im Vorraus schonmal vielen Dank!