Gemäß einem aktuellen Beschluß des BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/04/rk20150429_1bvr184911.htmlist einem "insolventen" bzw. nur bedingt finanzkräftigen Bürger Beratungshilfe regelmäßig dann zu gewähren, wenn auch ein solventer Bürger bei der Klärung seines Anliegens in gleicher Sache rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen würde.
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Der Beschluß des BVerfG gibt all jenen Bürgern in Sachen GEZ und Co. ein Mittel in die Hand, deren Beratungshilfeersuchen vom Amtsgericht abgewiesen worden ist.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;