Nach den diversen Rückmeldungen - für die ich mich bedanken möchte - will ich (als André J. von Uwe vorgestellt) hinzufügen:
Der sich bei der Veranstaltung am 23.01.2018 äußernde Richter des Bundesverwaltungsgerichts hat als einer von 5 Richtern der Kammer vom 18.03.2016 entschieden --- und --- begründet dies das Engagement vom Abend, sich zu den Thesen des Dr. Pagenkopf zu äußern. Schließlich übte dieser ja heftige Kritik am Urteil vom 18.03.2016 sowie dessen Begründung, aber auch am Betriebsstätten- Urteil aus dem letzten Jahr. Dabei fühlte sich der Richter in dieser Interpretation missverstanden. Insoweit eine zunächst menschliche Reaktion. Das er dabei einen Versprecher ("haben wir entschieden") hatte, war ihm sicher selbst unangenehm. Ich glaube nicht, dass er sich den Anwesenden gegenüber erkennbar machen wollte. Jedenfalls beantwortete Dr. Pagenkopf die sodann 3. Nachfrage des Richters mit "Herr Kollege,......". Wer es gehört hat, durfte spätestens nunmehr informiert sein. Und wer sich genau im Raum umsah konnte auch den Vorsitzenden Richter der Kammer erkennen - 3. oder 4. Reihe vorn links.
Fast logisch, wenn in Leipzig zu mehreren Leipziger Urteilen diskutiert wird und sich die Richterschaft unter der Woche in Nähe ihres Arbeitsplatzes befindet. Den Termin bei der IHK hatte man sich in den Kalender notiert.
Was die Erregung des Richters im Übrigen anbelangt: Er fühlte sich seitens des Dr. Pagenkopf missinterpretiert und musste ja quasi 45 Minuten lang leiden, bevor er sich mit 3 Nachfragen einbringen konnte. Und dann kam auch noch ich daher, der ihn - ich hatte ihn als Richter vom Sehen bereits erkannt - explizit auf die Urteile vom 18.03.2016 ansprach und erklärte, dass ich deren Begründung ebenso nicht nachvollziehen mag.
Sodann also der bekannte Einwand, sinngemäß "Finanzierungssicherheit folge dem Funktionsauftrag" etc etc etc.
und eben das typische fast schon Hilfe suchende "wie soll man es denn sonst machen" und ein eher geringschätzendes "17,50".
Und JA: an dieser Stelle zeigt sich mir und ja auch den Antwortgebern im Forum, dass die Suche nach Lösungen stark eingeschränkt ist und das eher vom Ergebnis her gedacht wird. Und es zeigt auch, dass die 17,50 sehr lange als zu vernachlässigbar erschienen, als das man meinte, man würde sich deretwegen einen Stress durch die Instanzen antun.
Gerade dies hatte auch Dr. Pagenkopf ausdrücklich erklärt. Er sagte, es sei praktisch fiskalisch niemandem zu erklären, warum man für vielleicht 20 Beitragsjahre zu 17,50x 12 einen so unverhältnismäßig hohen Aufwand betreibe. Mutmaßlich habe man das allseits unterschätzt und nun seien die Verfassungsbeschwerden aber eben da.
Ich sagte dem Richter noch, ich wünschte mir eine ganzheitliche Betrachtung. In der Mediation stritten die Parteien häufig nur über das Stück Kuchen, das sie sehen würden. Dabei sei der Kuchen viel größer und ließe sich allen Parteien gerecht gegenüber verteilen. Es könne nicht sein den bestehenden Zwangszustand nun ebenslänglich quasi als einzige Lösung zu präferieren. Ich konnte die Diskussion aber leider nicht weiter führen. Mein Nachbar nahm etwas in Rage seine Jacke und begrüßte Kollegen. Und so waren die Befürworter des Beitrags (die sich an diesem Abend mglw. alle etwas angegriffen sahen) recht schnell wieder untereinander und blieb eine Diskussion aus.
Ich ging bestärkt heim. Der Unmut offenbarte zumindest, die Kritik zeige Wirkung. Mir wird die Reaktion des Richters, der Mangel an Gelassenheit und auch dieser Umgang mit Kritik in Erinnerung bleiben. Mehr kann man realiter von einem solchen Termin kaum erwarten. Überzeugen kann man in einem solchen Setting nicht.
Im Übrigen: Es waren einzelne weitere Kritiker im Raum. Das Problem ist nur, dass das System dicht macht, wenn Kritik vorgetragen und wenn dies nicht moderiert wird. Es nützen die besten Ideen und Anregungen zum Diskurs nichts, wenn sich die Fragen zu einem "sein oder nicht sein" / "alles oder nichts" verhärtet haben. Auch besteht zu oft eine Asymmetrie der Parteien. Und dieses Problem erleben wir
aktuell tagtäglich und in vielen Lebensbereichen. Alles wird entweder rechts oder links eingestuft und erheblich abgewertet. Ein echtes Dilemma.
Letztlich: zum EuGH: richtig ist - wie kommentiert - das Dr. Pagenkopf optimistisch schien, der EuGH werde die Gebühr rügen