Wie auch schon erwähnt unter
Nächster Versuch des VDGN - jetzt Normenkontrollklage (aus Juni 2013)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.msg112861.html#msg112861VDGN, 17.12.2015
Wider die Datensammelwut
Musterklage des VDGN gegen Rundfunkbeitragssatzung beschäftigt jetzt Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
[...]
weiterlesen unter
http://www.vdgn.de/ihr-problem/rundfunkbeitrag/
bzw.
https://www.vdgn.de/news-single/article/wider-die-datensammelwut/
Auszug:
Dazu VDGN-Vertrauensanwalt Frank Auerbach: „Das zentrale Datenregister für den Rundfunkbeitrag geht über den Umfang bisheriger Register weit hinaus und verknüpft Angaben zu Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen sowie sensible Gesundheits- und Sozialdaten, die für eine Beitragsbefreiung notwendig sind.“ Für den Datenschutz sei indes insbesondere in der Satzung des RBB kein transparentes und ausreichendes Kontrollsystem zu erkennen. Diskutiert werden insbesondere auch die Datenerhebung bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und die Einbindung von Dritten in das Verfahren zur Erhebung der Rundfunkbeiträge.
Zudem sieht das OVG auch noch Aufklärungsbedarf beim RBB hinsichtlich des Zustandekommens der Satzung, da sie ja auf einer Mustersatzung für die Rundfunkanstalten beruht.
Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben eine
Mustersatzung?
Wäre das dann ein Fall für das
Bundeskartellamt?
Edit "Bürger":
Urprünglicher Betreff "Musterklage des VDGN (aus 2013/2015)" musste geändert werden, da irreführend/ nicht zutreffend, denn es geht gem. der Fragestellung nicht um die Musterklage, sondern um die gemeinsamen/ inhaltsglgeichen (Muster-)Satzungen der Rundfunkanstalten.
Betreffs sollten das Kern-Thema kurz umschreiben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.