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Autor Thema: Klageschrift - Fragen  (Gelesen 2905 mal)

O
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Klageschrift - Fragen
Autor: 07. September 2014, 14:58
Guten Tag,

nachdem Widerspruch gegen die Beitragsbescheide eingelegt wurde, hat Person A nun einen Widerspruchsbescheid erhalten. Selbstverständlich wird sie in den nächsten Taggen Klage einreichen. Als juristischer Komplettlaie hat P. A jedoch noch vorher ein paar grundsätzliche Fragen, auf die sie hier im Forum keine Antworten gefunden hat:

Sollte auch in der Klageschrift - wie im Widerspruch - den Säumniszuschlägen widersprochen und Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung gestellt werden oder ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht sinnvoll bzw. sind hierfür bei der Klage andere Stellen als das jeweilige Gericht, bei dem die Klage eingereicht wird, Ansprechpartner?

Was passiert, wenn die Klage von Person A in der ersten Instanz abgewiesen würde und sie nicht weiter klagen könnte? Zahlen bis ans Lebensende oder zahlen, bis eine andere Klage Erfolg hat? Würden P. A im zweiten Falle alle Beiträge erstattet werden? Oder müsste sie dann erneut Widerspruch oder Klage einreichen?

Vielen Dank!


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g
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Re: Klageschrift - Fragen
#1: 07. September 2014, 23:05

Sollte auch in der Klageschrift - wie im Widerspruch - den Säumniszuschlägen widersprochen und Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung gestellt werden oder ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht sinnvoll bzw. sind hierfür bei der Klage andere Stellen als das jeweilige Gericht, bei dem die Klage eingereicht wird, Ansprechpartner?

Was passiert, wenn die Klage von Person A in der ersten Instanz abgewiesen würde und sie nicht weiter klagen könnte? Zahlen bis ans Lebensende oder zahlen, bis eine andere Klage Erfolg hat? Würden P. A im zweiten Falle alle Beiträge erstattet werden? Oder müsste sie dann erneut Widerspruch oder Klage einreichen?


die Frage eins kann getrost mit ja beantwortet werden. eine Begründung dazu, warum bsp. Säumnis angefochten wird, ist im Fall der Klage auf jeden Fall erforderlich.
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php

zur Frage zwei: wenn eine andere Klage Erfolg hat, wird jedem geholfen werden, der ebenfalls den Rechtsweg beschritten hat. Eine ähnlich gelagerte Argumentation ist hier aber maßgeblich. (eine fiktive Person W kann sich bsp. als erfolgreicher Geschäftsmann nicht darauf berufen, dass Hartz4 Empfänger befreit sind). Es ist davon auszugehen, dass alle fiktiven Personen dann das Recht auf Erstattung der Beiträge haben, ob das dann automatisch geht ist fraglich, Personen werden ggf. den Anspruch geltend machen müssen. Das könnte allerdings auch in einem Verfahren als Frage geklärt werden.
"nicht weiter klagen könnte" - das beinhaltet zwei Optionen:
entweder die Revision wird nicht zugelassen. dann ist wohl zahlen oder vollstrecken lassen die einzige Möglichkeit.
oder: das Geld reicht nicht aus: dann könnte Person A  Prozesskostenhilfe beantragen.
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/pkh_text/index.php


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Re: Klageschrift - Fragen
#2: 08. September 2014, 13:43
Wenn die Klage läuft, kann man auch versuchen, das Verfahren ruhen zu lassen, bringt natürlich nur was, wenn man sich über die Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung vorläufig geeinigt hat.


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Re: Klageschrift - Fragen
#3: 14. September 2014, 21:02
Vielen Dank, Person A hat die hypothetische Klageschrift fast fertig. Es sind vor allem "klassische" Gründe, die sie aufgeführt hat.

Zusätzlich hat sie sich überlegt, auf die Gesundheitsgefährdung durch unmäßigen Fernsehkonsum hinzuweisen. Sie möchte etwas in der Art schreiben, dass Zigaretten und Alkohol an Kinder und Jungendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden dürfen, da die Gesundheitsgefährdung außer Frage steht, und sie es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kann, mit ihren Rundfunkbeiträgen ein Medium zu unterstützen, das ebenso einen nachgewiesen negativen Einfluss auf den Gesundheitszustand von Erwachsenen sowie die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern hat.

Ein paar Beispiele und Studien dazu hat sie schon rausgesucht, aber kann ihr jemand bei der Formulierung dieses grundsätzlichen Sachverhaltes helfen?

Wäre lieb, danke.  :)


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Re: Klageschrift - Fragen
#4: 15. September 2014, 00:52
Person B ist dieser Frage ebenfalls nachgegangen, hat aber keinen letztlich schlüssigen Weg bis dato gefunden.
Wesentlich für eine Klageschrift dürfte immer sein, die persönliche Betroffenheit des Klägers zentral zu positionieren. Nach Ansicht von Person B kann es in diesem Themenkomplex also entweder darum gehen, dass die eigene Gesundheit geschädigt wird, sei es durch Folgen von Bewegungsmangel oder eine etwaigen Suchtproblematik, oder der beschriebene Gewissenskonflikt.
Auf wackligen Beinen könnte der unmässige Konsum stehen, denn der müsste juristisch erstmal klar positioniert werden.
Inwieweit der persönliche Konflikt auf Gewissensebene greift ist Person B fraglich, denn alle Personen C, D, E etc. die das Medium konsumieren, sind als autonome Menschen in ihren Handlungen selbstverständlich frei, zu tun und zu lassen was sie wollen, genauso wie - siehe gegebenes Beispiel - alle ab 18 über Rauch und Trank selbst entscheiden müssen. Zugriff im Rahmen einer Klage auf die Ebene der Entwicklung von Kindern sieht Person B auch nicht, oder nur diffus: der jeweilige Kläger ist ja nicht für diese erziehungsberechtigt.

Es wäre hochinteressant, ein Urteil eines Gerichts über diesen Teil der Argumentation hinsichtlich TV-Konsum zu lesen.


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Re: Klageschrift - Fragen
#5: 15. September 2014, 01:39
Es bleibt noch die Möglichkeit, zu argumentieren, dass der örR keinen Vorteil bietet wegen der Gesundheitsgefährdung, die Nachteile überwiegen und deshalb wird die Finanzierung abgelehnt. Der Beitrag soll ja den Vorteil abschöpfen, den jeder durch örR erlangen kann. Den Vorteil des örR muss man sich erklären lassen, wenn örR genutzt wird oder aber auch nicht genutzt wird. Es gibt eine Menge weiterer Nachteile, die örR auslöst. Diese gehören in den Argumentationsstrang mit rein.


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Re: Klageschrift - Fragen
#6: 15. September 2014, 21:05
Klage ist verschickt. Vielen Dank für die Hilfe!  :)


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