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Autor Thema: Wer MUSS bezahlen ?  (Gelesen 1416 mal)

C
  • Beiträge: 1
Wer MUSS bezahlen ?
Autor: 04. Januar 2015, 21:43
Hallo Zusammen,

habe folgende Frage:

Wer muss in einer WG bezahlen ? Kann sich der Beitagsservice einen aussuchen ? oder muss Sie einen der bezahlen will akzeptieren?

vorweg: gibt es hierzu einen genauen Gesetzestext, der das regelt ? Wenn ja, wo finde ich den.

angenommen, es ist eine WG mit 3 Personen. Person A bezahlt die Beiträge , Person B nicht. Person C zieht später in die WG und wird von der Gez zwangsangemeldet und zur Kasse gebeten.
Person C ist Harz 4 und damit befreit !
Dann zieht Person A aus. Person C schickt weiterhin die Befreiung an Gez. Person C wird mitgeteilt, dass das Konto deaktiviert wird.
Der Beitagsservice schliesst das Konto von Person C  und aktiviert das alte Konto von Person B.
Person B soll nun bezahlen weil ja Person C vom beitrag befreit ist. Zitat Beitagsservice " einer muss ja bezahlen und Person C macht/Kann dieses ja nicht.
 Kann der Beitagsservice sich aussuchen, wer bezahlen muss ??


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2015, 22:04 von Caveman«

  • Moderator
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Re: Wer MUSS bezahlen ?
#1: 04. Januar 2015, 22:50
In diesem Fall kann sich der Beitragsservice keinen aussuchen: Person B ist hier in der neuen Wohnkombination als einzige beitragspflichtig und wird daher für die Abgabe herangezogen.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §2(3):
http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/rundfunkbeitragsstaatsvertrag100.pdf
Wir empfehlen allerdings: ins Forum einarbeiten, Widerspruch einlegen und nicht zahlen.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Wer MUSS bezahlen ?
#2: 04. Januar 2015, 23:38
Steht auch schon hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12499.0.html

Kurzantwort: Der Beitragsservice kann sich nach RBStV unter den Bewohnern, die keine Befreiung haben, einen aussuchen.


Ach ja, es MUSS natürlich keiner bezahlen, weil der RBStV gegen das Grundgesetz verstößt.


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