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Autor Thema: Rückwirkende Zahlung umgehen?  (Gelesen 1182 mal)

g
  • Beiträge: 1
Rückwirkende Zahlung umgehen?
Autor: 11. September 2014, 12:35
Hallo zusammen,

ersteinmal ein Kompliment an alle Beteiligten hier, so viel Engargement gepaart mit fachlicher Expertiese ist wirklich beeindruckend.
Nun zu meiner Frage über einen hypothetischen Fall:

Person A u B wohnen seit 16 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt. Nur Person A ist bis dato dort gemeldet und bekommt die üblichen Schreiben der Gebührenzentrale unteranderem eine Aufforderung der Nachzahlung um Summe X für die letzten 16 Monate.
Person B ist noch bei einer anderen Adresse gemeldet, wo die Haushaltsabgabe von einer anderen Person C entrichtet wird und bekommt keine Schreiben.

Wenn Person B sich jetzt wie es sein sollte ummeldet, auf den aktuellen Wohnort wo auch Person A gemeldet ist und sich zur Entrichtung der Gebühren anmeldet, Person A darauf bei der Gebührenzentrale angibt mit Person B, welche ja schon die Gebühren zahlt einen gemeinsamen Haushalt zu bestreiten, wie hoch stehen die Chancen dass die Nachzahlung von Person A nicht geleistet werden muss da es sich um einen gemeinsamen Haushalt mit Person B als Beitragszahler handelt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2014, 15:13 von René«

s
  • Beiträge: 516
Re: Rückwirkende Zahlung umgehen?
#1: 11. September 2014, 17:08
Die Chancen, dass A für die Zukunft nichts mehr zahlen muss, sind gut.
Dass er für die Vergangenheit nichts zahlen muss, nahe null.


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