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Autor Thema: Könnte dieses Argument -Obdachlos und Handy-als Klage durchgehen?  (Gelesen 1635 mal)

  • Beiträge: 26
Meine Überlegung ist es,eine Klage wegen Verstosse gegen den Gleichheitsgrundsatz durchzuführen
Da die GEZ Abzocker ja alles mit den absurdesten Argumenten begründen und damit durchkommen:
Wäre dieses Argument unserer/meinerseits durchsetzbar?
Obdachlose sind von der GEZ Zahlung ausgenommen

Auch Obdachlose bekommen den Hartz 4 Satz für den Lebensunterhalt,also kann sich ein Obdachloser theoretisch davon ein billiges Handy leisten und viele tun es das wohl auch. Nein,das ist heutzutage absolut nicht weltfremd!
Ergo: Ein Obdachloser zahlt nichts weil er obdachlos ist und/aber ein internetfähiges Handy oder gar einen kleinen alten Laptop besitzt,doch jemand der in einer Wohnung lebt und zB garkeine Geräte besitzt  muss zahlen.
Mit dieser Regelung im Staatsvertrag sollte doch somit ein klarer Verstoss gegen das Gleichheitsprinzip zu beweisen sein,oder?
Allerdings hat noch niemand bisher mit diesem Argument geklagt,soviel ich weiss





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Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

tex

  • Beiträge: 58
Ja genau.
40% der "Haushalte" sind Singlehaushalte und dürfen deshalb nicht als Minderheit Typisiert (bis 10% ist das gesetzlich erlaubt) werden.
Obdachlose dürfte man deshalb Typisieren tut das aber nicht.
Ganz bewusst wurde von Herr Kirchhof das Wort "Haushalt", um das sich alles dreht, ausgewählt weil es keine eindeutige Definition gibt.
Ungleichbehandlung wird dadurch zum ganz normalen Regelwerk des BSVereins.
Gerecht wäre nur über Verschlüsselung möglich.  ;)
     


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Plato: "Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die Vorgespielte Gerechtigkeit."

N
  • Beiträge: 14
Moin......

Es ist ja eindeutig definiert, wer den zahlen muss: (Obdachlose haben keine Raumeinheit die abschließbar ist)

--> Inhaber einer Meldeadresse mit Raumeinheit zum Schlafen.

Mein Beitrag zu den Studenten im Wohnheim ist leider noch nicht veröffentlicht. Denn ich finde als Ex Student, man wird erst aktiv, wenn es eng wird. Hier geht es sich um die zahlreichen Studi Heime, wo eigentlich jedes Zimmer (Schlafgelegenheit) zahlen MUSS, der BS es aber als WG durchgehen lässt. Gesamtschuldnerisch, wie im RfBSt beschrieben kann nur gehaftet werden, wenn auch gefälligst alle im Mietvertrag stehen. Ich finde den "armen" Studenten muss ordentlich ans Bein gep.....werden, damit die auf die Palme gehen und uns unterstützen.

Was ist mit "leerstehenden" Wohnungen? Das sind Wohnungen die für den Vermieter als Betriebsstätte gelten und selbst wenn sie leer stehen eine verdammte Betriebsstätte, wie Ferienhäuser darstellen. Zahlen Bitte!

Wo seht im Staatsvertrag, das ein Bagger nicht zahlen braucht. Jeder "Sitzrasenmäher" ist eine Betriebsstätte. Wo steht im Staatsvertrag, dass ein "Kennzeichen" von nöten ist, dass erst gezahlt werden muss.


Was ich sagen will. Den Müll im Staatsvertrag kann keiner kontrollieren. Klar ist es einfach zu sagen, jede Raumeinheit zum Schlafen, jede Betriebsstätte. Aber das steht da auch nur so um ein riesen Spektrum abzudeken. Im Grunde muss jeder ab 18 zahlen.

Schaut mal in den Geschäftsbericht vom BS. Da steht Neukundengewinnung und Bestandskundensicherung.

Zur Zeit sind wir in der Phase: "Bestandssicherung" (Abfrage von Meldeadressen) mal schauen was in Sachen "Neukundengewinnung" passiert.

Seite 23 --> Mailing zur Gewinnung neuer Beitragszahler/innen
und zur Bestandssicherung

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2613/Geschaeftsbericht_2013.pdf
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2015, 02:32 von Bürger«

 
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