Nach einjährigem Briefwechsel mit der GEZ war vorgestern die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung im Briefkasten.
Die gesamte Geschichte:
Vor zwei Jahren fand ein Wohnungswechsel nach H statt. Dort ist es schwierig eine bezahlbare Wohnung zu finden, daher fiel die Wahl auf eine zeitlich begrenzte Zwischenmiete über zwei Jahre Auch der Vermieter möchte seinen 10 Jahre alten Mietvertrag ungern aufgeben. Er ist beruflich im Ausland. ca. ein halbes Jahr nach der Anmeldung kam ein Schreiben von der GEZ mit einer Zahlungsaufforderung. Der wurde widersprochen.
Der Briefwechsel ging ein Jahr weiter, während die Forderung wuchs. Offensichtlich ist der Vermieter in ihrem System nicht auffindbar, warum bleibt offen. Im letzten Schreiben (21.07.) der Hinweis, er müsse die Wohnung anmelden. Die Anmeldung einer zweiten Person für ein und dieselbe Wohnung durch die GEZ sei nicht möglich.
Datiert auf dem 1.8. kam die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung. Wann sie im Briefkasten war, lässt sich nicht mehr nachvollziehen, dass aufgrund der Urlaubszeit der Briefkasten nur unregelmäßig geleert wurde. Das wäre dann außerhalb der Widerspruchsfrist, oder?
Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung ist von der Finanzbehörde der Stadt H. Dort steht, dass bei nichterfolgter Zahlung innerhalb von 14 Tagen die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird. Weiterhin erscheint der Satz "Die geltend gemachte Forderung ist rechtskräftig und vollstreckbar. Ein Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung ist nicht möglich".
Interessanterweise gibt es eine nicht unerhebliche Differenz zwischen dem letzten Schreiben und der Forderung der Kasse.
Als nächstes ist eine Anzeige wegen Nötigung geplant. Macht das noch Sinn? Eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber könnte man dort verständlich rüber bringen, aber ein Scufaeintrag wäre tödlich, da man in H nur eine Wohnung mit Schufaerklärung findet, die keine Einträge aufweist, und dieses Mietverhältnis endet in einem halben Jahr.
Zur Vorgeschichte, auch wenn das nichts zur Sache tut – Nichtanmelder und GEZ sind eng miteinander verbunden durch die 20jährige jährliche Nachfrage, ob denn wirklich immer noch nur ein Radio im Haushalt wäre. Auch das Radio gibt es inzwischen nicht mehr, der „Service von ARD und ZDF“ wird also wirklich nicht genutzt.