Hey,
die hypotethischen Personen A+B leben zusammen in einer Wohnung. Beide haben schon bisher keinerlei GEZ-Gebühren gezahlt. Seid Anfang des Jahres kamen hin und wieder Briefe vom "Beitragsservice", diese wurden aber weitestgehend ignoriert, da sie auch bislang nie GEZ zahlen mussten.
Letzte Woche haben dann beide einen Festsetzungsbescheid bekommen mit Inhalten wie:
Für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis 31.08.2014 wird daher ein Betrag von rund 55,00 € festgesetzt.
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Tutel. Damit ist eine der Vorraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Beitrags weist das Beitragskonte bis Ende 08.2014 einen offenen Gesamtbetrag rund von 170,00 auf.
Nun Fragen sich die Personen A + B was sie denn da tun sollen da sie zum einen nicht einsehen diesen "Beitragsservice" auch noch zu finanzieren, als auch schlichtweg das Geld nicht haben, da A Arbeitslos ist und B der alleinige Verdiener.
Gruß