hallo,
ich stöberer gerade so durch das forum, und werde auf folgenden Beitrag aufmerksam:
Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhaltenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10949.0.htmlFolgender Satz der GEZ (gemeint ist wohl der Beitragsservice) macht mich stutzig:
...Im letzten Schreiben (21.07.) der Hinweis, er müsse die Wohnung anmelden. Die Anmeldung einer zweiten Person für ein und dieselbe
Wohnung durch die GEZ sei nicht möglich.....
Wenn die "Anmeldung" einer zweiten Person durch den BS nicht möglich ist, warum soll dann eine "Anmeldung" für die erste Person
möglich sein ?
Könnte man nicht einfach behaupten (fiktiver Fall), man wäre bereits durch eine andere Person angemeldet, möchte aber aufgrund
des datenschutzes keine Informationen dazu bekanntgeben ?
Ich frage mich halt, warum die Anemdlung einer zweiten Person nicht möglich sein soll, aber die der ersten.
Sind halt Samstagmorgengedanken, vielleicht interessierts jemanden... :-)