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Autor Thema: Landesmediengesetz der LMK als Angriffspunkt oder z. Argumentation  (Gelesen 1264 mal)

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http://www.lmk-online.de/service/rechtsgrundlagen/landesmediengesetz/#c2323

Man betrachte dabei:

§ 35 Strafbestimmungen
§ 36 Ordnungswidrigkeiten

Z.B.

Wer nach §36 Abs. 11. entgegen § 7 a Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages Übertragungen von Gottesdiensten oder Sendungen für Kinder durch Werbung oder Teleshopping-Spots unterbricht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Hoffe Inspiriert zu haben.
E


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