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Autor Thema: Umzug zur Person B, die zahlt  (Gelesen 1564 mal)

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polde

Umzug zur Person B, die zahlt
Autor: 18. August 2014, 23:46
Hallo,

Person A wohnte in einer Wohnung, wo er nie bezahlte, nichts zurückschickte oder antwortete. Zwar kam die Zwangsanmeldung, aber die wurde ignoriert.

Mai 2014 ist Person A zu Person B gezogen. Person B zahlt für die neue Wohnung. Person A hat sich umgemeldet und nach 3 Monaten bekam Person A eine Zahlungserinnerung von ~330€.

Wie soll Person A weiter vor gehen? Sollte Person A sich anmelden mit dem verweis auf Person B, damit nicht weitere monatliche Gebühren bei Person A auflaufen? Nicht das Person A und Person B für die gleiche Wohnung zahlen... Wäre es dabei möglich, dass Person B dann die Aufforderung bekommt, die Schulden von Person A zu zahlen?

Viele Grüße!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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polde

Re: Umzug zur Person B, die zahlt
#1: 01. September 2014, 15:06
hat keiner einen Rat?


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