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Autor Thema: Widerspruch nicht zu kenntnis genommen ......  (Gelesen 7579 mal)

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Roggi, der RBStV ist vor dem Bundesverfassungsgericht? Woher hast Du diese Info? Wer hat es denn bis dahin geschafft? Ist doch eigentlich gar nicht möglich, wenn der Instanzenweg eingehalten werden muß. Hast Du da ein paar mehr Infos?
Das war nur die Schlussfolgerung aus den Geschehnissen der letzten Zeit bezüglich des RBStV. Wann der RBStV vor dem Bundesverfassunngsgericht landet, ist nur eine Frage der Zeit, dieses Jahr sicherlich nicht, denn dann wäre die Finanzierung des örR in Gefahr. Nächstes Jahr dürften einige Klagen soweit sein, dass sie in Karlsruhe verhandelt werden. Da der RBStV Ende dieses Jahres gekündigt werden kann, wird hoffentlich eine vernünftige Finanzierung ohne Zwang geschaffen. Sonst wird diese Regelung sofort angegriffen, das ist möglich binnen eines Jahres. Beim RBStV wurde das nicht gemacht, weil diese Regelung nicht bekannt war hier. Wenn die Finanzierung also nicht vollends den Bach runtergehen soll, sind die Verantwortlichen gezwungen, eine Lösung zu finden, mit der jeder Leben kann. Da durch eine neue Regelung gleichzeitig die Finanzierung des örR gesichert wird, kann die jetzige Regelung gekippt werden, sofern das Bundesverfassungsgericht Grundrechtsverstösse erkennt.


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H
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Hallo liebe Mitstreiter

Vorab 2 neuigkeiten gibt es.

Die erste ist, 3 Kollegen von Person A haben sich den Kampf gegen die Rundfunkgebühren angeschlossen.

Die zweite ist, Person A hat nun ein weiteren bescheid gekriegt.

(Die anderen daten muss ich noch hochladen)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. August 2014, 17:05 von seppl«

H
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so ...

Jetzt steht der klage doch nichts mehr im Weg oder?


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