Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Die Gerichtsvollzieherin meldet sich nicht mehr , was kommt als nächstes ?  (Gelesen 3304 mal)

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Nach einem kurzen "Date" mit der GVin vor 3 Wochen in ihrem Büro hat sie ihr Vorhaben der Zwangsvollstreckung offenbar vorerst aufgegeben. Person A fragt sich nun , was folgt als nächstes ?
Person A könnte natürlich bei ihr nachfragen , möchte aber ungern sein Interesse dazu bekunden.
- Wahrscheinlich hat sie den Vorgang an den BS zurück gegeben .
- Wird jetzt vom BS gewartet bis die magische Grenze von 500€ Rückstand aufgelaufen ist , um dann den größeren Knüppel auspacken zu können ?
- Darf Person A demnächst mit Konto-oder Lohnpfändung rechnen ?
Wie wahrscheinlich wäre dieser Schritt. Zu beachten wäre : Noch immer kein Widerspruchsbescheid !

Gibt es hier jemand mit vergleichbarem Stand der Dinge und entsprechenden Erkenntnissen dazu ?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 08:21 von Uwe«
Schrei nach Gerechtigkeit

C
  • Beiträge: 173
Auch wenn es schon über 5 Wochen her ist:
Person A könnte natürlich bei ihr nachfragen , möchte aber ungern sein Interesse dazu bekunden.
- Wahrscheinlich hat sie den Vorgang an den BS zurück gegeben .
Person A könnte da ruhig mal nachfragen. Schadet nicht, denn 'schlafende Hunde' weckt Person A damit nicht, denn wenn der Auftrag nicht zurückgewiesen wurde, kommt möglicherweise bald die Mitteilung der Kontopfändung o.Ä., oder, falls obiges zutrifft und die Gv den Auftrag tatsächlich zurückgewiesen hat, dann bekommt Person A möglicherweise bald Post von Creditreform.
So oder so wüsste Person A dann aber bescheid, und könnte ggf. schon mal Gegenmaßnahmen in Ruhe vorbereiten.

Halte uns a.d. Laufenden

Abgesehend davon finde ich, dass der Beitrag hier [Anm. Mod.: vorheriges Board] völlig falsch untergebracht ist.
Ggf könnte ein Mod den ja mal in einen geeigneteren Bereich verschieben ...?


Edit "Bürger":
Hat sich nunmehr erledigt. In solchen Fällen bitte auch den Link "Moderator informieren" rechts unter jedem Beitrag nutzen.
Danke :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2014, 18:28 von Bürger«
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

S
  • Beiträge: 376
  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Hi,

Da der GV schon da war gehe ich davon aus, dass ein Mahnbescheid existent ist, gegen den kein Widerspruch eingelegt wurde und somit ein Vollstreckungsbescheid = Titel draus geworden ist.

was ist denn beim Besuch der GV'in besprochen worden? Hat Person A angegeben, dass er/sie ein Konto hat? wenn ja, wo? Und mitgeteilt, dass er/sie im Arbeitsverhältnis steht?

Falls dem so ist: Dann kommt als nächstes - denke ich mir - die Kontopfändung, bzw. der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Hat Person A jedoch zu Protokoll gegeben, dass kein Konto existent ist, und keine pfändungswirksame Habe da ist dann wird bestimmt irgendwann die EV beantragt werden.

Snoopy



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Suche Mitstreiter für Demos und Flashmobs! Bitte per PM melden!

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Es hat sich seitdem noch nichts getan , Person A harrt noch immer der Dinge die da kommen mögen.
Der GVin hatte A lediglich zwischen Tür und Angel mitgeteilt , dass A noch keinen Widerspruchsbescheid habe (muss ja nicht stimmen) und daher das Vorgehen der geplanten Vollstreckung am nächsten Tag so nicht akzeptiere. Sie könne sich den Weg sparen , A sei nicht da . Das hat A ihr so auch extra schriftlich in die Hand gedrückt. Sie war so verdattert , dass ihr zunächst die Worte fehlten , auch hatte sie noch einen Klienten im Zimmer und A war schon wieder im Begriff zu gehen.
Mehr ist bei diesem bisher einzigen spärlichen Kontakt mit der GVin nicht passiert.
Sie hat ganz offensichtlich den Vorgang zurück gegeben , denn A hatte eine Woche später einen Widerspruchsbescheid im A4 Format im Briefkasten , allerdings auch nur als gewöhnlicher Brief.
Sollte heißen : Ein so großer Brief kann unmöglich verschwinden oder irgendwo durchfallen.
Kann er sehr wohl doch , solange er nicht per Zustellungsurkunde kommt.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2014, 12:08 von seppl«
Schrei nach Gerechtigkeit

S
  • Beiträge: 376
  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Ah ok, ich war davon ausgegangen, dass die GV'in bei Person A zu Haus war.

Na dann soll A mal ihre Klage vorbereiten, und aufpassen, wenn Zustellungsurkunde auftaucht, dann nicht fackeln und direkt Widerspruch einlegen - vor allem wenn's ein MB ist der auftaucht.

Der wird nämlich binnen 2 Wochen - die arg flott vorbei sein können - zum Vollstreckungsbescheid. und der ist ein Titel, der ist 30 jahre "gut"..also aufpassen!

lg!
Snoopy


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2014, 12:09 von seppl«
Suche Mitstreiter für Demos und Flashmobs! Bitte per PM melden!

 
Nach oben