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Autor Thema: "Bestätigung" der der Anmeldung als Auszubildender  (Gelesen 2297 mal)

B
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Community!

Person A wohnt mit Person B zusammen und beide sind im dritten Lehrjahr. Nun hat die GEZ eine Bestätigung der Anmeldung geschickt.
Mit der Auforderrung 359,60€ zu zahlen(seit dem 01.01.2013. Die vorherigen Briefe haben A+B ignoriert.
Person B hatte dort heute angerufen, weil sie der Meinung war Auszubildende würden sowieso befreit werden.
Die "Nette Dame" am Telefon hat A+B erzählt das man nur befreit werden kann wenn man BAB bezogen hat.
Nun A+B haben BAB die ersten 1,5 Jahre bekommen, aber uns nicht befreien lassen, da wir kein Stück an GEZ Gebühren dachten.
Kann man sich nachträglich befreien lassen oder ist der Zug dafür abgefahren?

Und wie sollten A+B nun Vorgehen? A+B ziehen nächsten Monat um, kann man der Stadt verbieten die Daten weiterzugeben?
Sollten A+B Widerspruch mit diversen Schreiben die man im Internet findet einlegen? Oder einfach weiter Ignorieren?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Lg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2014, 20:59 von Uwe«

B
  • Beiträge: 22
Bestätigung der Anmeldung kann ignoriert werden, erst der Beitragsbescheid (Rechtsbefehlsbelehrung auf der Rückseite des Schreibens) hat rechtliche Relevanz.
Gegen diesen dann Widerspruch einlegen.

Umzug könnte klappen. Beim Ummelden darauf achten, dass A+B Auskunftssperre der Meldedaten beantragt. Es gab dazu neulich hier einen Beitrag, der für A interessant sein könnte: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7863.msg71359.html#msg71359


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2014, 21:00 von Uwe«

N
  • Beiträge: 4
Re: "Bestätigung" der der Anmeldung
#2: 20. August 2014, 17:58
Hallöchen  ;)

Bin neu hier falls zum X-ten Mal dieselbe Geschichte geschrieben wird.  :D
Heute hat Person A den Brief "Bestätigung der Anmeldung" bekommen. In dem steht netterweise das Person A einen offenen Betrag von 380€ hätte und man den Betrag ja in Raten zahlen kann. Plus noch dazu alle 3 Monate die zusätzlichen Gebühren. Ratenzahlung beginnend ab Oktober 14. Auf der Rückseite des Schreibens ist nur Alternativ der Online Service angeboten, oder das man Sepa Lastschrift erteilen kann. Und einige Informationen für Person A.Die vorherigen Briefe natürlich erstmal ignoriert.
Nun soll Person A dieses Schreiben erstmal noch ignorieren und abwarten was als nächstes kommt?
Vielen Dank für Antworten :-)


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m

mk222

Zitat
Gegen diesen dann Widerspruch einlegen.

Mein üblicher Hinweis dazu:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10671.msg72936.html#msg72936


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N
  • Beiträge: 4
Person A hat ja den Beitragsbescheid noch nicht bekommen. Steht auf keinem der Briefe drauf.
Also einfach erstmal noch ignorieren  ;)


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