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Autor Thema: Widerspruchsfrist abgelaufen  (Gelesen 1538 mal)

X
  • Beiträge: 2
Widerspruchsfrist abgelaufen
Autor: 20. August 2014, 22:27
Hallo liebe Kämpfergemeinde,

eine hypothetische Frage :
Wenn "Person x"ein "Bestätigung der Anmeldung" -Schreiben (Zwangsanmeldung, ohne Rechtsbehelfsbelehrung!) erhalten hätte und die Wiederspruchsfrist von einem Monat abgelaufen wäre und später ein "Zahlung der Beiträge" -Schreiben  ("Bescheid"? Auch keine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Schreiben! ) bekommen würde, könnte "Person x" dann auch Wiederspruch gegen Letzteres einreichen oder müsste "Person x" dann zahlen ? 

MFG


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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d
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Re: Widerspruchsfrist abgelaufen
#1: 20. August 2014, 23:05
Reagieren erst dann, wenn Gebühren/Beitragbescheid kommt mit Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite. Alles andere abfeften ohne darauf zu reagieren.


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