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Autor Thema: 2. Beitragsbescheid! --> nochmal Widerspruch?  (Gelesen 1997 mal)

F
  • Beiträge: 23
2. Beitragsbescheid! --> nochmal Widerspruch?
Autor: 16. August 2014, 12:12
Hallo,

bevor ich das hier geschrieben habe, habe ich das Forum durchgelesen, aber zu meinem konkreten Problem habe ich nichts gefunden. Daher jetzt der Sachverhalt:

Person X hat sich bisher vorbildlich gewehrt und sämtliche Schreiben der Beitragsbüttel ignoriert. Mitte Juli kam dann der Beitragsbescheid, vom Beitragsservice zurückdatiert auf Anfang Juli. Der Bescheid fordert Zahlungen vom 01.01.2013-31.03.2014 + Säumniszuschlag, zusätzlich macht er darauf aufmerksam, daß vom 01.04.2014-30.06.2014 nochmal 53 € zu zahlen sind.

Person X hat daraufhin form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt (im Wesentlichen den von Roggi dankenswerterweise ausgearbeiteten Widerspruch + Vertrauensverlust wegen der jüngsten Fälschungen/Manipulationen des örR bei Shows/Rankings, z.B. "Deutschlands Beste").
Der Widerspruch wurde Anfang August per Übergabeeinschreiben nach Köln zum Beitragsservie gesendet.

Der Widerspruch von Person X wurde noch nicht beschieden!

Stattdessen kam vorgestern und neuer Beitragsbescheid mit Rechtsbehelf, indem die Zahlung von 53 € für den 01.04.2014-30.06.2014 + Säumniszuschlag gefordert wird. Zusätzlich weist der Bescheid daruaf hin, dass das Beitragskonto schon zuvor ein Minus von 339 € ausgewiesen hat (vermutlich die Beiträge von 1.1.13-31.3.14), die ebenfalls eingefordert werden.

Nun meine Fragen:

Was ist das schon wieder für eine hinterfotzige Aktion des Beitragsservice?

Wie verhält sich Person X nun rechtlich korrekt?

Muß Person X nun einen 2. Widerspruch an den Beitragsservice schicken  >:(, obwohl der 1. Widerspruch noch gar nicht beantwortet wurde? Immerhin liegt ja ein 2. Bescheid vor, für den Folgezeitraum.


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U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

In der Tat erfordert jeder neue Beitragsbescheid einen weiteren Widerspruch.
Viel Arbeit muss man sich damit nicht machen, macht der BS ja auch nicht.   ;D
Nur das Datum des Bescheids auf den sich der Widerspruch bezieht sollte natürlich angepasst werden.

Allerdings gibt es hier an einigen Stellen die Diskussion, was wäre, wenn der Bescheid gar nicht angekommen ist, er wird ja üblicherweise nicht mit Nachweis zugestellt...   ;)



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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

F
  • Beiträge: 23
Ok, schon mal danke für die Antwort.

Ich möchte noch ergänzen, daß der 2. Beitragsbescheid erst am 14.8. ankam, aber vom Beitragsservice auf Anfang August zurückdatiert wurde und just auf den Tag, der 1 Tag VOR dem Datum meines 1. Widerspruchs liegt.


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Z
  • Beiträge: 1.564
Ist doch völlig Banane, einfach den Text vom ersten Widerspruch receyceln und die Daten anpassen und ab zu Post damit, das Spiel wird noch ein paar mal so weitergehen, bis die sich trauen einen Ablehnungsbescheid gegen die Widersprüche zu schicken, dann kann man sich überlegen, ob man klagt oder doch zahlt.


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