Und auch hier sehen wir wieder:
Wer Antrag auf Eilrechtsschutz einreicht, wird die Kosten dafür tragen, jedoch höchstwahrscheinlich mahn/soll befreit sein bis zum Ende der Klage.
Das perfide an der ganzen Sache, was meiner Meinung nach schon fast sittenwidrig und ganz bestimmt so nicht durch Gesetze gemeint worden sein kann:
1. Man unternimmt nichts, ausser Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Es kommt dann irgendwann eine Mahnung, und dann der Brief vom Gerichtsvollzieher.
2. Wenn man nun Antrag auf Eilrechtsschutz stellt, behauptet der Beitragsservice ganz frech, man werde der Bitte OHNE durch das Gericht angemahnt worden zu sein, nachkommen und 1. den Widerspruchsbescheid erlassen und 2. das Konto mahn/soll-aussetzen.
3. Da der Antrag damit wirkungslos geworden ist, weil der Beitragsservice genau das gemacht hat, was man vorher (Schritt 1) erfolglos beantragt hat, kann das Gericht nur sagen, dass der Antragssteller den Antrag zurückziehen muss.
4. Darauf hin muss nach billigem Ermessen entschieden werden, wer die Kosten zu tragen hat, und hier wird in 95% der Fälle immer der ANtragssteller zahlen müssen weil: 1. Begründet durch das gericht keine Erfolgswahrscheinlichkeit einer Klage zu erkennen ist (was schlichtweg unfug ist), und 2. der Antragsgegner bereits im "Vorfeld" ohne das Gericht genau das gemacht hat, worum man das Gericht gebeten hat.
Das es inzwischen hunderte Fälle von tatsächlichen Vollstreckungsankündigungen bei der zuständigen Stadt gibt, es bereits auch schon Briefe von Vollziehern gab, die die bestrittenen Forderungen vollstrecken möchten, ohne dass ein Widerspruchsbescheid vorliegt und zusätzlich der Beitragsservice nur dann "klein bei gibt", wenn man einen Antrag auf Eilrechtsschutz stellt is meines Erachtens eine Unverschämtheit und dürfte so in unserem Rechtssystem nicht ungestraft praktiziert werden.
Leider sehen das die meisten Richter an den Verwaltungsgerichten nicht so.