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Autor Thema: Habe heute ein Schreiben auf meinem Widerspruch erhalten  (Gelesen 2004 mal)

E
  • Beiträge: 25
Person A hat Widerspruch gegen seinen Beitragsbescheid eingereicht, weil seine Lebenspartnerin schon für die Wohnung Rundfunkgebühren bezahlt. Nun hat Person A heute einen Brief bekommen, der u.a. folgende Inhalte hatte.

Zitat
Im privaten Bereich ist von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die eine Wohnung inne hat, also z.B. dort wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter der Wohnung genannt ist.

Person A dachte man zahlt pro Wohnung. Wie meinen die das?

Zitat
Das Einwohnermeldeamt hat uns mitgeteilt, dass Sie inhaber der Wohnung unter der Adresse XXXX Str.XX, XXXXX XXXStadt sind. Deshalb sind Sie für diese Wohnung beitragspflichtig, unabhängig davon, ob Sie sich selbst angemeldet haben oder nicht.

Nun gibt es unter unserer Adresse 3 Wohnungen mit 1x einem Mieter und 2 Wohnungen mit je 2 Mieter.

Die spinnen doch, oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 16:57 von Uwe«

A

Anti-Raubritter

Wieso hat Person A nicht die Beitragsnummer ihrer Lebenspartnerin angegeben?
Antwortschreiben (Formular des BS) : "Eine Mitbewohnerin/ein Mitbewohner ist für die oben angegebene Wohnung bereits als Beitragszahler angemeldet. Die Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) lautet: ..."

Wenn sie die Nummer deiner Lebenspartnerin nicht angegeben hat, dann nützt ihr der Widerspruch auch nichts. Oder hatte sie diese angegeben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 20:21 von seppl«

E
  • Beiträge: 25
Nein hat Person A nicht angegeben.
Ihre Freundin möchte das aus Datenschutzgründen nicht  (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 20:22 von seppl«

A

Anti-Raubritter

Tja, dann darf A doppelt zahlen, oder sie meldet dich an und ihre Lebenspartnerin ab, wobei diese dann ihre Nummer übermittelt.

Ich möchte den BS ungern in Schutz nehmen, aber wie soll dieser Wissen, dass die Wohnung der zwei zukünftigen Beitragszahler eine einzige ist? Wenn das funkionieren würde, wäre A nicht die einzige die diese Aussage dem BS übermittelt. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 20:25 von seppl«

E
  • Beiträge: 25
Es geht aber dem BS einen Schei. an, mit welchem Menschen A ihreWohnung teilt!
Im Mietvertrag stehen beide Namen drin und das Einwohnermeldeamt hat ja Daten übermittelt!
Und es mus ja eh NUR die Wohnung zahlen  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 20:25 von seppl«

s
  • Beiträge: 516
Wenn du dem BS nicht verraten willst, unter welchem Konto deine Wohnung geführt wird, müssen sie halt glauben, dass noch niemand dafür zahlt.


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