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Autor Thema: Hartz 4 und Beitragsservice Verweigung  (Gelesen 2098 mal)

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  • Beiträge: 4
Hartz 4 und Beitragsservice Verweigung
Autor: 19. August 2014, 09:57
Hallo liebe GEZ Verweigerer!

Zur Sache:
Wenn eine Person A seit ca. 20 Jahren alle Erinnerungsschreiben und Zahlungsaufforderungen von
einer Firma aus Köln ignoriert und weggeworfen hätte und durch eine Reform neue
Drohschreiben mit Zwangsanmeldung und einseitig festgelegter Ratenzahlung
erhalten würde, wie würde eine andere Person auf solche Schreiben reagieren?
Durch solche Briefe wäre vermutlich bei vielen auch der Nerv für Gerechtigskeits-
empfinden getroffen.

Hartz 4 Empfänger bekommen bekanntlich für bestimmte Zwangsabgaben eine
Befreiung. Das würde dann für diese Personen  bedeuten, das sie bei längerer
Arbeitssuche, immer wieder im 6 Monatstakt, bei der Firma in Köln die Hosen
runterlassen müssten. Diese Person müssten immer wieder einen nachweis über
ihre persönlichen Verhältnisse (Arbeit/Einkommen) erbringen.Dann hätten sie
6 Monate ruhe.

In diesem Zusammenhang stellt sich die frage nach (1)Datenschutz (2) Informatio-
ne Selbstbestimmung und (3) Menschenwürde. In solchen Fällen würde die
Informationelle Selbstbestimmung durch die Nachweispflicht regelmäßig ausgehe-
belt. Ist das Rechtlich sauber? Zum (4) steht die Gewissensfreiheit im Raum.
Hätte so eine Person überhaupt eine Wahlmöglichkeit, sich für oder gegen etwas
zu entscheiden. Was würde man dieser Person sagen? Das es keine Gewissensfreiheit
gibt, oder sie in solchen Fällen eine geringere Rolle spielt?
Es wäre toll, wenn ihr in diesen hypothetischen Fragen ein wenig klarheit bringen
könntet.
mfg andreas


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2014, 10:14 von Uwe«

P
  • Beiträge: 3.997
Re: Hartz 4 und Beitragsservice Verweigung
#1: 19. August 2014, 10:46
In Deutschland regiert eine gewählte Minderheit, welche vorgibt für die Mehrheit zu entscheiden. Aus diesem und noch anderen Gründen, z.B. das Richter nicht vom Volk direkt bestimmt werden, sondern aus der Mitte eben dieser Regierungsminderheit folgt, das die eine Seite bestimmte Sachen erlassen kann und die andere dann Ihr okey darunter setzt, das kann zur Zeit an vielen einfachen Verwaltungsgerichten (VG) verfolgt werden. Nach Person X Stand des Wissens gibt es bisher nur ein VG wo die Verhandlung bereits länger zurück liegt und die Entscheidung noch aussteht. Möglicherweise hat der Richter dort sein Amt besser verstanden.

Zur Wehr können sich alle Personen setzen, wenn diese gemeinschaftlich der Minderheitsregierung aufzeigen, dass es so nicht geht. Oder wenn alle gemeinschaftlich das System der VG so zum Überlaufen bringen das es stillsteht.
Auch wenn größere Gruppen keinen Beitrag mehr zahlen fällt das System.

Was der Einzelne tun kan. Er kann Widerspruch einreichen, damit wird der Protest erfasst und kommt statisisch zur Auswertung, das ist insofern wichtig, weil wenn ca. 11% der Bevölkerung dieses in der Form vollständig ablehnen und das nachweisbar durch eben dieses Statisik wird, muss es aus meiner Sicht ja auch geändert werden.

Der einzelnen Person bleibt die Möglichkeit das nicht zuzahlen, es folgen ein Bescheid und irgendwann jeweils ca. 1 Monat nach dem jeweils nächsten 3 Monaten Verlauf der nächste Bescheid. Gegen jeden einzelnen Bescheid ist Widerspruch mit  Nach Möglichkeit einer Begründung zu erheben, welche formale und wichtige persönliche Gründe der Betroffenheit zum Ausdruck bringt. Formale Gründe sind zum Beispiel, dass der Bescheid gar keine Begründung zur Zahlungspflicht enthält, auch wenn im Verwaltungsverfahren diese formalen Fehler nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit eines Bescheids führen, so muss auf Bestehen des Bürgers dieser Bescheid aus meiner Sicht überarbeitet werden.

Ist der Einzelne dann irgendwann soweit, dass die Landesrundfunkanstalt, als ausstellende "Behörde" zweifelsfrei als Bescheidaussteller erkennbar wird und von dort auch der Widerspruchsbescheid kommt, dann kann gegen diesen Klage erhoben werden. Möchte der Einzelne das aufgrund der Menschenwürde verfolgen wird es scheinbar an den einfachen Verwaltungsgerichten schwer, denn scheinbar sind diese für diesen Fall nicht zuständig oder übernehmen in den bisherigen Begründungen relelativ leicht die Sachen und Standpunkte, welche die Gegenseite so von sich gibt. Das bedeutet das es eine Stufe weiter geht, die Klage und Anwaltskosten dürften dann bereits bei minimal 1200,- € liegen, wie dann ein OVG entscheiden wird, darauf warten hier auch schon einige.
Ist die Entscheidung dann auch nicht im Sinne des Einzelnen bleibt nur der weitere Gang nach oben.

Nun steht Person @andreas m scheinbar noch ganz am Anfang, und kann sich die Bemühungen der Vorkämpfer hier anschauen. Heute ist wieder eine dieser Verhandlungen vor einem VG, wo der Richter möglicherweise gar nicht geeignet sein könnte überhaupt eine Entscheidung zu treffen und an sich das VG aus dem Spiel nehmen sollte um zu sagen, sorry wir sind hier nicht zuständig und den Fall weiter an das richtige zuständige Gericht weiter leiten sollte. Aber warscheinlich hat der Richter anderes im Sinn.

Wer nicht Widerspruch erhebt und jetzt z.B. erst 20 ist und 80 wird, wird im Lauf seiner Zeit locker über 10000 Euro los, für Person X Grund genug dagegen vorzugehen.


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G
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Re: Hartz 4 und Beitragsservice Verweigung
#2: 19. August 2014, 11:03
Hartz IV Empfänger bekommen vom Jobcenter mit der Bewilligung extra eine Bescheinigung für den Beitragsservice über den Bezug von ALG2. Die Bescheinigung hinschicken und man ist befreit. Nennt sich soviel ich weiß "Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio".


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  • Beiträge: 516
Re: Hartz 4 und Beitragsservice Verweigung
#3: 19. August 2014, 22:46

Hartz 4 Empfänger bekommen bekanntlich für bestimmte Zwangsabgaben eine
Befreiung. Das würde dann für diese Personen  bedeuten, das sie bei längerer
Arbeitssuche, immer wieder im 6 Monatstakt, bei der Firma in Köln die Hosen
runterlassen müssten. Diese Person müssten immer wieder einen nachweis über
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6 Monate ruhe.


Die Hose müssen sie regelmäßig bei ihrem Jobcenter runterlassen, damit sie von dort Geld bekommen.
Dabei fällt automatisch eine Bescheinigung ab, die sie nach Köln schicken können, um von dort Ruhe zu haben.


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Re: Hartz 4 und Beitragsservice Verweigung
#4: 20. August 2014, 12:17
Hallo Person x,
vielen Dank für deinen freundlichen Kommentar! Er bestätigt noch einmal das in diesem Land einiges nicht stimmt und das
man sich gegen die Dinge zur Wehr setzen sollte, die man ändern kann, auch wenn es Kraft benötigt. Ziviler Ungehorsam
wird einem nicht in die Wiege gelegt, man muss ihn lernen. Genauso, wie die Regierenden lernen müssen, das wir jetzt eine
neue Stimme haben, nämlich das Internet. Das sorgt für ziemlich viel Unruhe bei den Machthabern, weil Ihre verkrusteten
Strukturen angekratzt werden.
In der jüngeren deutschen Geschichte (80er Jahre) mussten standardmäßig alle wehrfähigen Männer zur Bundeswehr und
die Hürden waren sehr hoch gelegt um da nicht hinzumüssen. Manche haben sich bekanntlich über die Gewissens und/oder
Religionsfreiheit vom Wehrdienst befreit. Das war dann aber kein Spaziergang. Widerstand muss man eben lernen.
Noch einmal zur hypothetischen Person, die am Anfang steht? Nehmen wir einmal an das sie nicht mehr ganz am Anfang
steht und deren Konto mindestens 340€ Rückstand aufweist und bisher noch keine Schreiben mit Rechtsbehelfsb. oder
Mahnungen erhalten hat, lediglich Schreiben zur "Zahlung der Rundfunkbeiträge" mit der Erinnerung das demnächst die erste
Ratenzahlung fällig wäre. Anmerkung, auch wenn diese Person a bisher niemals auf ein Schreiben der Firma irgendwie ge-
antwortet hätte, was würde eine Person b, hypothetisch auf Person a zur weiteren Vorgehensweise antworten.

@ Gucky, du hast vermutlich nur die Überschrift gelesen. Ist aber auch Okay.

@ss32 wenn eine person auf sozialleistungen angewiesen ist, so hat er keine Wahl! Deshalb macht es schon einen Unterschied
           bei wem man sich in seinen persönlichen Verhältnissen offenbahrt. Das öffentlich/rechtliche Fernsehen hat sich zu einem
           riesen gebührenverschlingenden Monster ohne jegliche Innovationskraft entwickelt. Dem Bildungsauftrag, den es Nach-
           kommen soll, wird durch seichter Unterhaltung zunehmens ersetzt. Die Tendenz das kritischer Journalismus fast nur
           noch in den späten Abenstunden (nach 22Uhr) wahrzunehmen ist und im Tagesprogramm immer mehr dumpfe Propa-
           ganda für bestimmte wirtschaftliche Interessen gesezt wird sollte ein Grund sein, sich diesem System zu entziehen.
           Es geht also für viele Menschen um vielmehr als sich von Zwangsgebühren befreien zu lassen oder sie zuverweigern.
           Das System hat sich sehr verselbständigt und Sachzwänge aufgebaut, das es von sich glaubt so weiter machen zu können.
           Dazu zählen zum Beispiel auch die (oft überhöhten) Pensionszahlungen die monatlich für all diese Fratzen bezahlt werden
           müssen. aus noch vielen anderen Sachzwängen (zig regionale Sender und doppelstrukturen z.B. in der Verwaltung wird
           sich dieses System vermutlich niemals wirklich selbst reformieren können. Deshalb ist es wenig hilfreich sich einfach
           Passagen aus einem Posting herauszukopieren, um damit einen ganz anderen Zusammenhang herzustellen, respektive
           zu bedienen.
Mit freundlichen Grüßen Andreas


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