Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Nach Mahnung wieder normale Auszahlaufforderung bekommen  (Gelesen 2079 mal)

m
  • Beiträge: 45
Nach der bedrohliche Mahnung vom 4.07 bekommt heute person A wieder ein Schreiben vom BS mit der Aufförderung, den Rückstand bis 15.08.14 zu begleichen.

Person A ist verwirrt. Die BS hatte sich angeblich anfang Juli angeblich für die vollstreckung entschieden.

warum schick BS erneut eine Zahlungsaufförderung?
welches der beiden schreiben ist richtig?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2014, 02:25 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die automatisierten Zahlungsinformationen/ Kontostandsinformationen/ Zahlungsaufforderungen etc. ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind üblich - eher "informativen" Charakters...
...und werden unabhängig vom weiteren Verlauf bereits anhängiger Verfahren versendet.

Beispiel Person XYZ:
Seit WiderspruchsBESCHEID Aug 2013 und KLAGEantrag Sep 2013
regelmäßig quartalsweise automatisierte Zahlungsaufforderungen...
"Zahlung der Rundfunkbeiträge"
...mit stetig wachsendem Betrag ;) ;D

Einfach abheften.

Nachzulesen u.a. auch unter
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2014, 03:23 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
  • Beiträge: 9
In diesem Zusammenhang eine weitere Frage:

Person K erhält regelmäßig zwei unterschiedliche Bescheide, das kann auch gleichzeitig passieren: Einmal vom "Beitragsservice" und dann vom Norddeutschen Rundfunk. Am 1.8.14 beläuft sich der Gesamtbetrag auf dem Konto gemäss ersterem auf 397,08 Euro und bei zweiterem auf 343,14 Euro.

Wenn K verwirrt ist, weil eine Aussetzung des Vollzugs bei der GEZ beantragt wurde, der abgelehnt, jedoch nicht mit einem 'Widerspruchsbescheid' beantwortet wurde, der Norddeutsche Rundfunk davon unabhängig aber erstmals eine Mahnung geschickt hat - wie ist dann vorzugehen?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 375
Ohne den genauen Inhalt der Schreiben zu kennen, ist eine Antwort kaum möglich. Evtl. kann "K" die entsprechenden Schreiben anonymisiert hochladen?

Generell kann man sagen, dass nur Bescheide rechtsverbindlich sind auf die reagiert werden muss. Diese haben auf der Rückseite bzw. am Schluss des Textes eine Widerspruchsbelehrung.

Beispiele für "Gebühren-/Beitragsbescheide" (mit Rechtsbehelfsbelehrung) sind hier zu sehen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
Nach oben