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Autor Thema: BSS schreibt mich falsch an..  (Gelesen 1991 mal)

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  • Beiträge: 1
BSS schreibt mich falsch an..
Autor: 06. August 2014, 17:15
Guten Tag liebe GEZeichneten ,

Jetzt wurde der 3. Brief vom Beitragsservice zugestellt: Bestätigung der Anmeldung.
Jede Infopost von BSS ist nur an Person A adressiert.
A wohnt auf dem Lande u. A u. seine bessere Hälfte haben bei den Schwiegereltern ihrem Haus angebaut.
Es sieht wie ein Haus aus mit natürlich verschiedenen Klingelschilder /Namen.
Beide Haus-Hälften sind miteinander verbunden, es gibt nur eine Heizung das beide Parteien versorgt.
Die Schwiegereltern haben eine Beitragsnummer u. zahlen den BSS.
Der BSS schreibt Person A mit der Adresse an die bereits zahlen.
Alle haben zwar die gleiche Adresse aber mit einem Zusatz als Kleinbuchstabe, (1a,2b, etc.) zur Hausnummer.
Dieser Zusatz fehlt jedoch beim Anschreiben vom BSS. Quasi diese Wohneinheit zahlt ja bereits.
Auf seinem Personalausweis fehlt auch der Zusatz auch wie bei seiner Frau.
Anscheinend sind A + B auf der gleichen Wohnadresse gemeldet wie die "Eltern"

Person A's Frau ist die Allein verdienende, A ist mitversichert u. hat keinen Verdienst.
Fragen darf ich keine stellen weil in diesem drecks Staat alles als illegale Rechtsberatung ausgelegt werden könnte.
Wäre es rein hypothetisch denkbar einen Widerspruch zu bergründen das eine Wohneinheit XY bereits zahlt.
Könnte es theoretisch auch sein das jemand ohne Einkünfte gar nicht zahlen muss.

Vielen Dank !


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2014, 06:55 von Uwe«

  • Beiträge: 3.239
Re: BSS schreibt mich falsch an..
#1: 06. August 2014, 17:58
Das geht ohne Widerspruch, man teilt dem BS die Beitragsnummer der Schwiegereltern mit, das sollte reichen, völlig legal. Kann Online erledigt werden.


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Re: BSS schreibt mich falsch an..
#2: 06. August 2014, 19:57
Wurde die Anmeldung bei der Meldebehörde mit dem Zusatz gemacht? Wenn ja, ist es erstmal nicht der Fehler von Person B. Falls die Anmeldung bei der Meldebehörde ohne diesen Zusatz erfolgte, liegt halt ein Anmeldefehler vor, sofern dass irgendwann eine Person Z zur Anzeige bringt, könnte das halt Kosten verursachen ;-). Aber davon würde ich zunächst nicht ausgehen.

Den Vorteil der falschen Daten kann man nutzen, ob man das jetzt persönlich macht oder nicht muss jeder für sich selbst entscheiden.

Aber, sind es zwei Wohnungen, würde nach den Regeln ein weiterer Beitrag anfallen.
Kommt die Post trotz Fehler in der Anschrift im richtigen Briefkasten an, ich gehe mal davon aus, dass es minimal zwei gibt, einen für 1a und einen für 1b oder halt 2a oder 2b

In der Theorie könnte man auch sagen es gibt zwei Personen A und B, und das Person A, an welche das Schreiben geschickt wird nicht dort wohnt wo Person B wohnt und die Post im Kasten landet, denn die Adresse stimmt ja nicht, auch wenn es nur minimal ist. So müsste Peron B doch davon ausgehen, das es noch eine weitere Person A an der tatsächlichen Anschrift die auf dem Brief steht gäbe. Diese wäre augenscheinlich nicht die gleiche wie Person B ;-), somit würde Person B den Brief zur Post zurück bringen mit dem Verweis, wurde falsch zugestellt. -> Aber darauf folgt mit Sicherheit irgendwann eine Korrektur der Daten -> und dann geht der Spaß von vorne los.

Wenn der Spaß von vorne los geht, einfach mit den Großeltern den Haushalt zusammen legen -> dann ist es eine Wohnung welche nicht nach dem Vertrag definiert ist, schließlich hat diese ja dann wahrscheinlich zwei Eingänge und ist irgendwo miteinander verbunden also nicht räumlich von einandere getrennt ;-)


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