Wurde die Anmeldung bei der Meldebehörde mit dem Zusatz gemacht? Wenn ja, ist es erstmal nicht der Fehler von Person B. Falls die Anmeldung bei der Meldebehörde ohne diesen Zusatz erfolgte, liegt halt ein Anmeldefehler vor, sofern dass irgendwann eine Person Z zur Anzeige bringt, könnte das halt Kosten verursachen ;-). Aber davon würde ich zunächst nicht ausgehen.
Den Vorteil der falschen Daten kann man nutzen, ob man das jetzt persönlich macht oder nicht muss jeder für sich selbst entscheiden.
Aber, sind es zwei Wohnungen, würde nach den Regeln ein weiterer Beitrag anfallen.
Kommt die Post trotz Fehler in der Anschrift im richtigen Briefkasten an, ich gehe mal davon aus, dass es minimal zwei gibt, einen für 1a und einen für 1b oder halt 2a oder 2b
In der Theorie könnte man auch sagen es gibt zwei Personen A und B, und das Person A, an welche das Schreiben geschickt wird nicht dort wohnt wo Person B wohnt und die Post im Kasten landet, denn die Adresse stimmt ja nicht, auch wenn es nur minimal ist. So müsste Peron B doch davon ausgehen, das es noch eine weitere Person A an der tatsächlichen Anschrift die auf dem Brief steht gäbe. Diese wäre augenscheinlich nicht die gleiche wie Person B ;-), somit würde Person B den Brief zur Post zurück bringen mit dem Verweis, wurde falsch zugestellt. -> Aber darauf folgt mit Sicherheit irgendwann eine Korrektur der Daten -> und dann geht der Spaß von vorne los.
Wenn der Spaß von vorne los geht, einfach mit den Großeltern den Haushalt zusammen legen -> dann ist es eine Wohnung welche nicht nach dem Vertrag definiert ist, schließlich hat diese ja dann wahrscheinlich zwei Eingänge und ist irgendwo miteinander verbunden also nicht räumlich von einandere getrennt ;-)