Laut einem Brief vom Justitiariat des rbb haben die das so geregelt:
Die Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug" geschlossen, nach deren §3 Ziffer 6 Buchstabe f der Verwaltungsrat die Geschäftsordnung des Zentralen Beitragsservice in Köln erlässt. Diese Geschäftsordnung wiederum enthält unter Ziff. 5 eine Unterschriften-/Vollmachtsregelung:
So regelt Zigg 5.2.2 die Vollmachten zur Erteilung von Lesitungsbescheiden/Widerspreuchsbescheiden:
"Der/die Geschäftsführer/in kann Angestellte bevollmächtigen, Leistungs- und/oder Widerspruchsbescheide mit Wirkung für die zuständige Landesrundfunkanstalt zu erteilen."
querkopf hat eine
vollständige Vollmachtskette angemahnt.
Gerne kann die Geschäftsführerin (des BS) Angestellte "bevollmächtigen", Leistungs- und/oder Widerspruchsbescheide "mit Wirkung für die zuständige Landesrundfunkanstalt" zu "erteilen".
(Hier ist übrigens so ganz nebenbei von "Leistungsbescheiden" die Rede. Aha!)Hat die Geschäftsführerin eine Vollmacht von der LRA? Kann eine Geschäftsführerin Leute ermächtigen, "mit Wirkung" für eine faktische/Möchte-Gern-Behörde Bescheide zu "erlassen"?
Kann also ein Amtswalter, dessen ein Bescheid grundsätzlich bedarf, um erlassen zu werden, seine Amtswaltung an jemanden abtreten, der nicht einmal zur Behörde gehört, sondern vielmehr privatrechtlich in Anstellung ist?
Ich sehe nirgends, wie die Intendantin ihre hoheitlichen Rechte an die Geschäftsführerin des BS verleiht. (Stichwort: Beleihung mit hoheitlichen Rechten)
Diese "mit Wirkung" ist auch nur Framing. Wenn überhaupt, dann muss der Schuh andersherum angezogen werdeb: Die LRA nimmt die "erlassenen" Widerspruchsbescheide auf ihre Kappe.
Dann ist der Beitragsservice das, was insbesondere
pjotre immer wieder schreibt: eine reine Schreibstube.
Diese obskuren Vereinbarungen sind vermutlich völlig irrelevant.
Was wir erfragen müssen, ist, auf welchem Wege die Intendantin die "unterschriebenen" "Bescheide" sich höchstpersönlich zu eigen macht. Nicht "im Auftrag" (das geht nicht), sondern "wie höchstpersönlich selbst unterschrieben".
Die Vollmachtskette von Frau K. W..le auf Frau K. T.....lke ist ganz bestimmt nicht lückenlos.