Hallo liebe Forum,
Person A hofft, ihr könnt ihr einen Tipp für die nächsten Schritte geben.
Kurz und Knapp:
Bisher erfolgte keine Zahlung von Rundfunkbeiträgen. Es wurde auch keine Widerspruch o.ä. getätigt.
Am 1. August erfolgte erstmalig eine Mitteilung von der Landesrundfunkanstalt (Sachsen) mit dem Betreff "Mahnung" und der Aufforderung bis 15.8.2014 den Betrag seit 1/2013 plus Mahngebühr zu überweisen. Ansonsten würden Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt und beantragt werden.
Sämtliche postalischen Benachrichtigungen gingen bei Person A als normale Briefsendung sein.
Wie sollte Person A nach eurer Meinung weiterverfahren? Leider hat Person A euer Forum schon durchforstet, aber Person A ist trotzdem nicht sicher, wie Person A an dieser Stelle weitermachen soll.
Vielen Dank im Voraus!!!
Rapunzel