Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung:
Ich persönlich gehe davon aus, das kein einziger Brief der GEZ -auch nicht die Beitragsbescheide und die Mahnung- irgendeine rechtliche Bedeutung haben.
Die GEZ hat für den Fall der Vollstreckung die Beweislast, das die Briefe -auch die Beitragsbescheide- angekommen sind.
Aus diesem Grund reagiere ich nur auf gelbe Postzustellungsurkunden oder GVs. Alles andere ist mir egal.
Es ist aber davon auszugehen, das irgendwann Postzustellungsurkunden kommen werden.
Wie aktuell im Urteil LG Tübingen beschrieben, müssen die Vollstreckungsersuchen formal richtig sein. Die Vollstreckungsersuchen können aber gar nicht formal richtig sein, da die Beitragsbescheide niemals angekommen sind.
Im Zweifel für den Angeklagten.