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Autor Thema: Gegenwehr mit gleichen Mitteln!  (Gelesen 2666 mal)

A
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Gegenwehr mit gleichen Mitteln!
Autor: 29. Juli 2014, 15:05
Person A hat eine Freundin Person B, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt. Person A hat sich im Januar entschlossen den Beitrag nicht mehr zu zahlen und bekommt darauf hin mehrere Schreiben. Person A hat aber bereits im Dezember des Vorjahres um entsprechende Stellungnahmen zu diversen Problemen die er mit dem Service hat gebeten. Jedoch nie eine wirklich entsprechende und eingehende Rückmeldung erhalten. Person B ist angeblich seit Februar in der Wohnung gemeldet (laut Beitragsservice) obwohl sie bereits seit Januar dort beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist. Ebenfalls Person B, welche sich noch in Ausbildung befindet und Halbweisenrente und Kindergeld erhält bekommt mehrere Schreiben. Diese wurden bis Mitte Juli ignoriert.

Person B hält den Druck nicht weiter aus und entschließt sich zu Zahlung für den gemeinsamen Haushalt. Person A möchte darauf hin sein Mitgliedskonto schließen damit er nicht mit einem Datensatz beim Beitragsservice auftaucht und man ihn in Ruhe lässt.

Person A ruft darauf hin beim Beitragsservice an und teilt die Wohnsituation mit. Dort bekommt A die Antwort das er zahlen müsse, da er länger als B in der Wohnung angemeldet sei. Person A bittet den Beitragsservice, dass dann in diesem Falle entsprechend das Geld von Person B zurücküberwiesen wird damit A entsprechend zahlen kann. A möchte aber mehr Details zum Sachverhalt woraufhin Sachbearbeiterin C anfängt emotional unprofessionell zu aggieren. Schon während des Gesprächs war die professionalität der Gesprächsführung zu bemängeln. A zahlt jedoch den Minutenpreis von 6,5cent da er sich davon eine schnelle und unkompliziertere Lösung zu erhoffen, als durch langen und ähnlich teurem Briefwechsel. Beraterin C legt während des Gesprächs einfach auf. Person C wies aber mit einer unterschwlligen Bemerkung bereits vorher darauf hin das scheinbar Daten über weitere angebliche unangenehme Telefonate mit A in der Datenbank existieren und sich nicht gewillt ist unter diesen umständen weiter mit A zu kommunizieren. Person A braucht aber noch Details und ruft erneut an wo er auf freundliche Beraterin D trifft. Diese kann dazu auch nicht mehr sagen, weil sie keine Kenntnisse hat, veranlasst aber die Rücküberweisung auf B Konto.

2 Wochen nach dem Gespräch mit D ist das Geld bei B immernoch nicht auf dem Konto. Person A weiß aber das es sich beim Beitragsservice um eine entsprechendes privates Unternehmen handelt bei dem Fristen von 2 Wochen eigentlich normal sein müssten. Person A hat in beiden Gesprächen mit C und D bereits klar gestellt das er erst überweisen wird wenn der Beitragsservice entsprechendes Geld auf B Konto gut geschrieben hat.

A ruft erneut an und erhofft sich wiederrum schnelle unkomplizierte Klärung. A trifft auf E. E ist anfangs freundlich wird aber im späteren Verlauf immer schnippischer da A wieder klar stellt das er nur zahlt wenn der Beitragsservice B das Geld gut schreibt. Angeblich sieht E das der Rückauftrag bereits in Bearbeitung ist und 4-6 Wochen dauert. Er verlangt auch die Löschung gesammelter Daten denen er nie zugestimmt hat. A möchte daraufhin den Vorgesetzten sprechen da er sich jetzt falsch behandelt fühlt. Beraterin E legt darauf hin wieder auf.

Person A ist jetzt sagen wir mal etwas p >:( und A hat leider das Problem das er dann richtig Böse werden kann. Also kommt A die Idee wenn die sein Geld wollen, will er auch das Geld für seine mühen entlohnt haben.

A schreibt darauf hin einen Brief das es nicht möglich sei eine entsprechende Information und detailreiche aufgrund der schlechten Umstände mit den Callcentermitarbeitern. Er schildert alle Sachverhalte und erklärt das er jetzt nur noch bereit ist zu zahlen wenn Person B endlich das Geld auf dem Konto hat, alle Sachverhalte die bereits in diversen Mails gestellt wurden geklärt bekommt. Egal wie unangenehm diese Fragen sind. Außerdem fordert er die Begleichung seiner Bearbeitungsgebühr für das erstellen und versenden sowie das Material des Schreibens und die Rückerstattung der Telefongespräche die wegen Unterbrechung durch Mitarbeiter des Callcenter geführt haben. Person A droht auch damit bei nicht Zahlung den Mahnweg einzuleiten. Außerdem merkt A auch an das wenn der Zahlungseingang bei B nicht stattfindet auch diese Zahlung in Mahnweg gehen wird. A ist mittlerweile an dem Punkt an dem er dem Beitragsservice jede Woche eine Mahnung (8€ Mahngebühr sendet). Sollten sämtliche Zahlungen ausbleiben wird dies, wie es der Beitragsservice macht mit einem Gerichtsvollzieher geklärt. Für das genannte Schreiben und weitere Schreiben, sowie der nochmaligen Schilderung aller Anliegen die nicht Fachgerecht beantwortet wurden und nochmal dem Beitragsservice zugesendet werden müssen, berechnet A eine pauschale von 35€ pro Schrieben. Er setzt den beitragsservice jetzt in eine Bringschuld, da dieser Service ja auch die Aufgabe hat den Bürger aufzuklären. Zudem fordert A den Beitragsservice auf alle Daten die nichts mit dem eigentlichen Zahlungsverkehr zu tun haben zu löschen und fordert aber vorher die entsprechenden Daten damit er diese mit seinem Anwalt auf Datenrechtlichen Missbrauch prüfen kann um später Klage einzureichen.

Könnte A damit sogar erfolgreich sein?


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Re: Gegenwehr mit gleichen Mitteln!
#1: 29. Juli 2014, 18:41
Erfolgte die Zahlung im Rahmen einer Überweisung nur auf Grundlage der Infoschreiben ohne Beitragsbescheid? -> Pech würde ich denken -> Der Versuch das zurück zu bekommen dürfte wahrscheinlich unmöglich werden. Ein Versuch wäre die Anfechtung des Ganzen, und Klage vor einem Zivilgericht, weil die Forderung kein Bescheid war. Im Vorfeld kostet das etwas und wahrscheinlich bringt es so nichts.

Erfolgte die Zahlung im Rahmen einer Lastschrift? Wurde dafür von Person A bis Z eine orginale Unterschrift auf Papier erteilt oder eine Digitale Signatur online erteilt? Wenn nicht dann Rückbuchung prüfen lassen bei der Bank -> das geht bei nicht richtig erlaubten Lastschriften angeblich auch länger als 6 Wochen. -> Anleitung dazu hier über die Suche, wichtig ist dabei das verstehen wie.

-> was bei einer Rückbuchung folgt ist -> Mahnung und "irgendwann" ein Beitragsbescheid, wahrscheinlich mit dann noch zusätzlichen Extrakosten -> gegen diesen Widerspruch einlegen.

Das mit den Kosten für eigene Auslagen und Aufwendungen einfordern wird so aus meiner Sicht nicht funktionieren -> Maximal bei Widerspruch -> mit anschließender Klage -> dort können Kosten von Person A bis Z angeführt und im Erfolgsfall der Beklagten Partei auferlegt werden. Erfolg unsicher.

Eine schnelle Klärung per Telefon wird mit dem BS auch weiterhin nicht möglich sein, mangels Nachweisen was wie wer wozu gesagt hat. Da steht es am Ende Aussage gegen Aussage und Hörensagen, es ist nicht einmal wirklich klar wer am Anderen Ende wirklich die Antworten gegeben hat. Ich kann mich ja auch mit Meier am Telefon melden, solange mein Gegenüber glaubt das es Meier war. Aus meiner Sicht Kosten und Zeit verschwendet, der BS freut sich vielleicht, dass der, ohne dass ich jetzt Person A bis Z persönlich angreifen möchte, "naive" Bürger weiter zahlt und zahlen muss, weil der "naive" Bürger es mit sich machen lässt.


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