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Autor Thema: Bestätigung der Anmeldung  (Gelesen 3141 mal)

b
  • Beiträge: 2
Bestätigung der Anmeldung
Autor: 26. Juli 2014, 16:27
Guten Tag an alle

dies ist hier Person A's erster Beitrag. Konnte sich noch nicht richtig einlesen, hat aber trotzdem eine dringende Frage.

Person A lebt mit Person B zusammen, arbeiten beide voll und haben 2 Kinder.
beide Personen haben über die Jahre die Anschreiben zum Anzünden des Kaminofens verwendet.

Person A erhielt nach der neuen Regelung bis jetzt 2 Briefe sich Bitte anzumelden und heute eine Bestätigung der Anmeldung welche automatisch erfolgt ist. Auf einmal, in den ersten 2 Briefen war davon nicht die Rede, soll sogar für das Jahr 2013 nachgezahlt werden.
Lustigerweise erhielt Person B heute auch den ersten Brief, allerdings nur mit der Aufforderung sich anzumelden.
Person A und B leben im gleichen Haushalt. :D

Wie würdet ihr verfahren?

Von dem Betrag den Person A für das Jahr 2013 zahlen soll, würde person A aber lieber Windeln oder das neue Kinderfahrrad kaufen. 8)

Ist es möglich das sich Person B jetzt anmeldet bzw. den Haushalt und Person A damit raus ist,
da die Zahlungsaufforderungen ja zeitversetzt hier eintrudeln?
es ist ja immer nur der haushalt anzumelden und von der Nachzahlung für 2013 für Person B noch nicht die Rede.

 Person A oder B haben weder die Zeit noch die Nerven sich mit diesem Verein herum zu schlagen und durch weitere Instanzen zu gehen.

Bitte um Anworten.
hatte schon mal jemand diese Situation, wie geht Person A vor?

Danke Euch und viele Grüße von einer GEZ - Genervten Person A.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2014, 16:54 von Uwe«

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Re: Bestätigung der Anmeldung
#1: 27. Juli 2014, 00:00
Hier wurde der Fall schon erklärt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10195.msg69696.html#msg69696

Also Beitragsbescheid abwarten und die zweite Person mit Onlineformular abmelden.


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b
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Re: Bestätigung der Anmeldung
#2: 27. Juli 2014, 10:39
Vielen Dank.

Sollte Person B den Haushalt online anmelden wäre aber das Anmeldedatum Juli 2014, egal wie lange Person B dort schon wohnt?

Danke und viele Grüße

Schönen Sonntag noch.


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d
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Re: Bestätigung der Anmeldung
#3: 27. Juli 2014, 15:09
Wie Roggi schon gesagt hat:

1. Auf Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite warten.
2. Die zweite Person mit Onlineformular abmelden.

Davor braucht man nichts machen, wir wollen es ja dem Beitragsservice nicht so leicht machen.
Wenn der Haushalt z.B.heute angemeldet wird ist die Nachzahlung für das Jahr 2013 sowie für das Jahr 2014 bis Juli trotzdem fällig, daher ist die freiwillige Anmeldung oder Zwangsanmeldung durch Beitragsservice nicht von Bedeutung.

Warum ab 2013 Beiträge fällig sind ? http://www.bild.de/ratgeber/recht/gez/beitragsservice-ard-zdf-neue-gebuehr-25891698.bild.html


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s
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Re: Bestätigung der Anmeldung
#4: 27. Juli 2014, 21:03
Wenn der Haushalt z.B.heute angemeldet wird ist die Nachzahlung für das Jahr 2013 sowie für das Jahr 2014 bis Juli trotzdem fällig, daher ist die freiwillige Anmeldung oder Zwangsanmeldung durch Beitragsservice nicht von Bedeutung.

Rechtlich ist das sicher so.
Aber es wäre doch denkbar, dass die Anmeldung ab Juli 2014 durchgeht und aufgrund eines Versehens keine Nachforderung gestellt wird.
Von daher scheint mir das einen Versuch wert zu sein, wenn man nicht den Rechtsweg beschreiten will.


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Re: Bestätigung der Anmeldung
#5: 27. Juli 2014, 22:15
Möglicherweise ist es sogar Datenmissbrauch, wenn BS ein anderes als das selbst angegebene Datum verwendet, denn BS kann nicht wissen, ob die Wohnung vom 01.01.2013 an überhaupt bewohnbar war. Die verwenden willkürlich ein falsches Datum, nur weil man sich zu dem Zeitpunkt beim Einwohnermeldeamt dort angemeldet hat. Der Datenabgleich findet statt, um die Leute anzuschreiben, aber nicht, um ein falsches Datum zu verwenden.


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