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Autor Thema: 1. Anschreiben Ende Februar ! 2014 ! - möglichst "günstig" aus der Sache kommen?  (Gelesen 9899 mal)

e

eds

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Ummelden:
Die Nachbarn sind aber erst zum 01.01.2014 eingezogen, E und J aber bereits seit vor 01.01.2013 in der Adresse gemeldet. Umweg über die Ummeldung darum, dass man ja (wie du bereits in einem anderen Thread sagtest) keine Angaben über die vorherige Wohnung machen muss. Stimmt das denn nun?

Treppenhaus umzufunktionieren:
- Was ist eine nichtbrennbare Schlafgelegenheit? Also mein normales Bett ist definitiv brennbar, wenn ich es entzünde. :)
- Im Klartext bedeutet das, eine Art Bett ins Treppenhaus stellen und davon ein Foto machen?

Grüße
Bin wie immer gespannt auf deine Antworten. Danke


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Man muss den Brandschutz beachten. Ein Treppenhaus darf nicht zugestellt werden, eine Brandlast hat dort auch nichts zu suchen. Ansonsten braucht man sich doch nur an den Wortlaut des Gesetzes halten. Eine Räumlichkeit wird zur Wohnung, wenn sie zum Schlafen geeignet ist. Oder wenn sie zum Wohnen geeignet ist. Das lässt sich aber schwerer nachweisen. Zur Not kann man auf dem Drahtgestell eines Bettes auch ohne Matratze schlafen. Das lässt sich gut nachweisen. Es ist nichts definiert, was das anbelangt, also sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Je glaubhafter, umso besser. Eigentlich muss es reichen, wenn dort ein Goldfischglas mit Goldfisch steht. Das wird einen Richter aber nur schwer überzeugen, obwohl die Definition erfüllt wird, wenn der Goldfisch dort schläft. Also selbst schauen, was möglich ist.
Wer umgezogen ist, braucht keine Angaben machen, aber was daraus wird weiss man nicht.


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n
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Hallo zusammen,


ich habe hierzu auch eine Rückfrage: Die GEZ ermittelt ja anhand der Wohnadresse. Was wäre, wenn Person A die Wohnung nur mietet.
Die GEZ hat Person nun eine Zwangsanmeldung für den 01.01.2013 geschickt.
Was würde passieren, wenn Person A sich nun selbst anmeldet, aber zum 01.02.2014?


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e

eds

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Also Ummeldung ist nun durchgeführt. Die betroffenen fiktiven Personen wohnen nun wieder bei Mama. Wie meldet man sich denn nun bei Beitragsservice an? Oder wartet man einfach erstmal bis Post kommt - die Daten vom Meldeamt sollte der BS ja umgehend bekommen, oder?


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  • Beiträge: 516
Anmelden geht ganz einfach online.

Wer aber meint, dass schon jemand für seine Wohnung zahlt, meldet sich nicht an, sondern antwortet erst auf entsprechende Nachfrage.


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eds

  • Beiträge: 8
Genau das wäre nämlich die Frage. Für die aktuelle Wohnung wird ja schon gezahlt und das kann man irgendwie auf keinem Formular angeben.

Theoretisch würde in die alte Wohnung in den nächsten Tagen ein Bescheid verschickt. Ist der Beitragservice so schnell und lässt dies nun aus, da man ja gar nicht mehr dort gemeldet ist?


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