Hallo Welt!
Meiner einer legt ein weiteres Körnchen Sand auf die Gerechtigkeitswaage für die Abschaffung von dem GEZ-Mist.
Stuttgart VG Klage +1
Diese Geschichte mit GEZ ist einfach eine Erfahrung die man machen muss.
Ob man nun ein Bier kauft und es verschüttelt oder das Auto/Fahrrad plötzlich kaputt geht etc... Das Geld muss ausgegeben werden.
Ich bin nicht gerade reich, aber die Kosten für alle Gerichtsstufen + Anwalt sehe ich eben als unvermeidbar und deswegen sinnvoll ausgegeben.
So nun noch eine Frage.
Gibt es eine Möglichkeit die Rundfunkanstalt zu zwingen die Anzahl der
genehmigten Anträgen auf Befreiung zu nennen? Z.B. aus religiösen Gründen oder was auch immer?
Eventuell bei der Klagebegründung anfragen oder in der mündlichen Verhandlung (erste Instanz des Verwaltungsgerichts)?
Mein Gedanke fußt gerade auf dem Verdacht, dass nur durch die Möglichkeit eines Antrags auf Befreiung von der Zahlung eben nicht ausreichend ist. Diverse Richter haben diese Möglichkeit als Gegengewicht zur Zahlungspflicht genannt. Aber wenn eben die Anträge einfach massig von den Anstalten abgelehnt werden, dann gibt es defacto kein Entkommen. So fehlt ja auch eine unvoreingenommene Stelle welche die Anträge adäquat bewertet.
Für den Verhandlungstermin in Stuggi lade ich alle ein, sobald dieser bekannt gegeben wird und öffentlich ist! Let's party!!
Das bekommen wir schon hin!