Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Fällige Zahlung 2 Personen WG ALG II  (Gelesen 1741 mal)

f
  • Beiträge: 3
Fällige Zahlung 2 Personen WG ALG II
Autor: 05. März 2014, 17:46
Guten Tag,

Ich lese schon seit einiger Zeit hier mit habe nun aber doch ein großes Problem.

Person A und B wohnen seit 12/2012 in einer Wohnung und kriegen beide seitdem ALG II.

Person A hat das Formular ausgefüllt und die Befreiung hingeschickt.

Seitdem kriegen beide Personen Infopost die sofort im Müll landet.

Die Tage haben aber beide Personen eine Zahlungsaufforderung von je 269,70€ erhalten.

Grund:

Rundfunkbeiträge Zeitraum 01.2013 - 03.2014

Was soll denn nun gemacht werden? Einfach ignorieren?

Es kann doch nicht sein, dass Person A, die einen Befreiungsantrag gestellt hat, zahlen soll.
Nun wollen die auch von Person B das Geld haben.

Bitte um Ratschläge oder Ansätze.

Vielen Dank


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2014, 18:19 von themob«

f
  • Beiträge: 3
Hat denn keiner eine Idee?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Frage, wann hat Person A die Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage beim BS mit dem Befreiungsformular des BS weggeschickt? Und auf welchem Weg? Einschreiben mit Rückschein, normal?

Für welchen Gültigkeitszeitraum war die Befreiung und welches Erstelldatum hatte die Bescheinigung?

Wenn Person A + B im Hartz IV Bezug stehen, bekommen Sie auch jedesmal automatisch die Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage beim BS.

Diese muss nur mit einem Befreiungsantrag des BS hingeschickt werden. Jeder achtet doch auch darauf, den Bewilligungsbescheid rechtzeitig zu bekommen, damit der Leistungsbezug übergangslos klappt. Da fällt doch auch dieses Schreiben auf - die einem die Befreiung sichert und damit keine zusätzliche Kosten.

Um alles genau beurteilen zu können, müssen mehr Details bekannt sein. In chronologischer Reihenfolge.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

f
  • Beiträge: 3
Es tut mir leid hatte leider kein Internet und konnte nicht reinschauen.



Beide Personen haben nun vor ein paar Tagen folgenden Brief erhalten.


Die Bescheinigung vom AA wurden immer direkt nach dem Erhalt hingeschickt.
Ganz normal per Post ohne Einschreiben.

Der Beitragsservice stellt sich wohl ahnungslos.

Was gibt es denn nun für Möglichkeiten?

Muss der Betrag nun bezahlt werden?
Es bekommen beide Personen noch ALG II.
Selbst wenn beide Bewohner diesen Gebührenbescheid bekommen, muss dieser doch nur von einer Person übernommen werden richtig?

Was passiert, wenn man keinen Widerspruch macht und auch nicht zahlt?

Anm.Mod. seppl: Anhänge aus 2 Beiträgen zusammengeführt






Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2016, 22:17 von seppl«

 
Nach oben