Hallo.
Ich wollte fragen, was in folgendem Fall zu tun wäre:
Situation:
Person A wohnt mit Person B und Person C zusammen in einer WG in der alle gleichberechtigte Hauptmieter sind. (Jeder hat einen gleichen Vertrag, über alle Zimmer.)
Diese WG besteht von vor 2013 bis April 2014.
In der gesamten Zeit wurde weder an GEZ noch An Beitragsservice bezahlt.
Zum April 2014 wird die WG beendet. Person A und Person B ziehen in neue Einzelapartments im selben Haus (Also keine Ummeldung der Adresse notwendig/vollzogen.)
Person C zieht richtig weg.
Als im April 2014 Person A und Person B in die neuen Apartments einziehen, werden beide vom Vermieter beim Stromanbieter RWE angemeldet.
Ca. 1 Monat danach wird nur Person A vom Beitragsservice angeschrieben, mit den Hinweis dass für jede Wohnung angemeldet sein muss.
Person A meldet sich an, den Beitragsservice per Bankeinzug bezahlen zu wollen, und gibt als Beginn des Zahlungszeitraums April 2014 an.
Einige Zeit danach bekommt Person A erneut Post. Es wird sich für die Anmeldung bedankt.
man habe aber beim Einwohnermeldeamt die Information eingeholt, dass Person seit mindestens dem 01.01.2013 mit einem Wohnsitz (bei dieser Adresse) gemeldet ist.
Man fordert nur von Person A nachträglich vom 01.01.2013 bis zum aktuellen Datum den Beitragsservice nachträglich zu zahlen.
Person B und C erhielten keinerlei Post.
Frage:
Person A möchte am liebsten dem Beitragsservice schreiben:
"Ich habe bis zum April 2014 in einer 3er-WG gewohnt, und bin deshalb für diesen Zeitraum nur bereit, ein drittel des Betrags zu zahlen."
Person A will aber am liebsten dabei nicht die Namen & Daten von Person B und Person C übermitteln, da diese ja bisher noch unbehelligt geblieben sind.
Hätte Person A Erfolg damit, irgendetwas zu erreichen auch wenn sie nicht die Namen nennt?
Was wäre noch zu empfehlen?
mfG.