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Autor Thema: Beitragsservice für ehemalige WG  (Gelesen 2069 mal)

I
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Beitragsservice für ehemalige WG
Autor: 08. Juli 2014, 17:26
Hallo.

Ich wollte fragen, was in folgendem Fall zu tun wäre:

Situation:

Person A wohnt mit Person B und Person C zusammen in einer WG in der alle gleichberechtigte Hauptmieter sind. (Jeder hat einen gleichen Vertrag, über alle Zimmer.)

Diese WG besteht von vor 2013 bis April 2014.
In der gesamten Zeit wurde weder an GEZ noch An Beitragsservice bezahlt.

Zum April 2014 wird die WG beendet. Person A und Person B ziehen in neue Einzelapartments im selben Haus (Also keine Ummeldung der Adresse notwendig/vollzogen.)

Person C zieht richtig weg.

Als im April 2014 Person A und Person B in die neuen Apartments einziehen, werden beide vom Vermieter beim Stromanbieter RWE angemeldet.

Ca. 1 Monat danach wird nur Person A vom Beitragsservice angeschrieben, mit den Hinweis dass für jede Wohnung angemeldet sein muss.

Person A meldet sich an, den Beitragsservice per Bankeinzug bezahlen zu wollen, und gibt als Beginn des Zahlungszeitraums April 2014 an.

Einige Zeit danach bekommt Person A erneut Post. Es wird sich für die Anmeldung bedankt.
man habe aber beim Einwohnermeldeamt die Information eingeholt, dass Person seit mindestens dem 01.01.2013 mit einem Wohnsitz (bei dieser Adresse) gemeldet ist.

Man fordert nur von Person A nachträglich vom 01.01.2013 bis zum aktuellen Datum den Beitragsservice nachträglich zu zahlen.

Person B und C erhielten keinerlei Post.


Frage:

Person A möchte am liebsten dem Beitragsservice schreiben:

"Ich habe bis zum April 2014 in einer 3er-WG gewohnt, und bin deshalb für diesen Zeitraum nur bereit, ein drittel des Betrags zu zahlen."

Person A will aber am liebsten dabei nicht die Namen & Daten von Person B und Person C übermitteln, da diese ja bisher noch unbehelligt geblieben sind.

Hätte Person A Erfolg damit, irgendetwas zu erreichen auch wenn sie nicht die Namen nennt?

Was wäre noch zu empfehlen?



mfG.


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s
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Re: Beitragsservice für ehemalige WG
#1: 08. Juli 2014, 19:06
Den BS interessiert sich nicht für die Aufteilung des Beitrags zwischen den Bewohnern. Der sucht sich einen aus, der alles bezahlt. (wg. Gesamtschuldnerschaft) Alles weitere müssen die unter sich klären.

Die Situation bietet A und B aber auch Sparmöglichkeiten. Eigentlich müssten sie seit dem Umzug zwei Beiträge zahlen.


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U
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Re: Beitragsservice für ehemalige WG
#2: 09. Juli 2014, 08:24
Person A muss den BS nicht ohne Not schlauer machen als er ohnehin schon ist.
Die Erwähnung der früheren WG würde nur schlafende Hunde wecken.
Im geschilderten Fall wäre es sinnvoller, wenn die Personen A, B und C sich untereinander inhaltlich und finanziell abstimmen bevor Person A eine Antwort schreibt. Person A scheint ja grundsätzlich zahlungsbereit zu sein.


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I
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Re: Beitragsservice für ehemalige WG
#3: 09. Juli 2014, 13:37
Danke soweit.

Eine weitere Frage: Wenn Person C die ganze zeit Anspruch auf Befreiung gehabt haben sollte, muss dann troztdem der Beitragsservice bezahlt werden, weil Person A und B nicht bereit sind, oder reicht es wenn in einer WG eine Person befreit ist?


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Re: Beitragsservice für ehemalige WG
#4: 09. Juli 2014, 13:43
Es reicht nicht. Der Beitragsservice wird dennoch auf seine Forderung bestehen.


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