Hallo Leute,
kurze Zusammenfassung des Sachverhalts:
Person A war für einige Zeit bei seiner Freundin mit dem Nebenwohnsitz gemeldet. Sind später beide im Herbst 2012 aus der Wohnung ausgezogen und A hat verpennt sie abzumelden, da es ja nur ein Nebenwohnsitz war und A sich da nicht so die Gedanken gemacht hat. Später kamen dann die "GEZ"-Schreiben an beide, da A+B im Zeitpunkt des Abrufs der Infos von den Einwohnermeldeämtern durch die GEZ ihre Daten ja noch bei der Stadt waren. Später haben A+B versucht sich rückwirkend abzumelden. Bei seiner Freundin (Hauptwohnsitz) hat die Stadt die Abmeldebescheinigung problemslos ab 1/2013 ausgestellt, daher keine GEZ für sie, die sich dafür aber weiterhin an A wandte (Post wurde durch Nachmieter weitergeleitet). Bei A war die Stadt dummerweise weniger gnädig und stellte die Abmeldung erst ab 1/2014 fest.
Frage: Wenn A nun diese Abmeldebescheinigung bei der GEZ einreicht, muss A immer noch für das komplette Jahr 2013 nachzahlen, oder gibt es die Chance, dass sie auch die Gebühren auch für diesen Zeitraum erlassen? A hat sich schon bei der Stadt beschwert und die meinten, sie würden mir evtl. schon eine frühere Abmeldung bescheinigen, allerdings wäre das mit einigem Aufwand verbunden und A müsse mit Unterlagen belegen, dass A seit Ende 2012 dort nicht mehr gelebt hat.
Gruß und Dank
Jakke