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Autor Thema: Abmeldebescheinigung der Stadt erst für 2014 ausgestellt - was ist mit 2013?  (Gelesen 1709 mal)

J
  • Beiträge: 1
Hallo Leute,

kurze Zusammenfassung des Sachverhalts:
Person A war für einige Zeit bei seiner Freundin mit dem Nebenwohnsitz gemeldet. Sind später beide im Herbst 2012 aus der Wohnung ausgezogen und A hat verpennt sie abzumelden, da es ja nur ein Nebenwohnsitz war und A sich da nicht so die Gedanken gemacht hat. Später kamen dann die "GEZ"-Schreiben an beide, da A+B im Zeitpunkt des Abrufs der Infos von den Einwohnermeldeämtern durch die GEZ ihre Daten ja noch bei der Stadt waren. Später haben A+B versucht sich rückwirkend abzumelden. Bei seiner Freundin (Hauptwohnsitz) hat die Stadt die Abmeldebescheinigung problemslos ab 1/2013 ausgestellt, daher keine GEZ für sie, die sich dafür aber weiterhin an A wandte (Post wurde durch Nachmieter weitergeleitet). Bei A war die Stadt dummerweise weniger gnädig und stellte die Abmeldung erst ab 1/2014 fest.

Frage: Wenn A nun diese Abmeldebescheinigung bei der GEZ einreicht, muss A immer noch für das komplette Jahr 2013 nachzahlen, oder gibt es die Chance, dass sie auch die Gebühren auch für diesen Zeitraum erlassen? A hat sich schon bei der Stadt beschwert und die meinten, sie würden mir evtl. schon eine frühere Abmeldung bescheinigen, allerdings wäre das mit einigem Aufwand verbunden und A müsse mit Unterlagen belegen, dass A seit Ende 2012 dort nicht mehr gelebt hat.

Gruß und Dank
Jakke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2014, 05:06 von Uwe«

s
  • Beiträge: 516
Am einfachsten dürfte es sein, den Nachmieter zu instruieren, die Post der GEZ nicht an A weiterzuleiten, sondern an die GEZ zurückzuschicken mit dem Vermerk, dass der Empfänger schon seit 2012 nicht mehr da wohnt.

Alternativ: Mitteilen, dass Herr Nachmieter schon für die Wohnung, die A 2012 verlassen hat, zahlt.


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